normal keine LG

Abfindung

Glossarbegriff


Eine gesetzlich unverfallbare Anwartschaft kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 3 BetrAVG nur dann abgefunden werden, wenn sie geringfügig ist. Die Geringfügigkeit bemisst sich nach der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV: ist die unverfallbare Anwartschaft bei laufenden Leistungen nicht höher als 1% der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, so hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein einseitiges Abfindungsrecht. Damit soll ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber vermieden werden.

In 2024 belaufen sich die Grenzwerte auf:

West: Bei Renten 1% von 3.535 Euro [Bezugsgröße West] =   35,35 Euro), bei zugesagten Kapitalzahlungen nicht höher als 12/10 der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (in 2024: 12/10 von 3.535 Euro = 4.242,00 Euro).

Ost: Bei Renten 1% von 3.465 Euro [Bezugsgröße Ost] =   34,65 Euro), bei zugesagten Kapitalzahlungen nicht höher als 12/10 der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (in 2024: 12/10 von 3.465 Euro = 4.158,00 Euro).

Die Anwartschaften von Arbeitnehmern, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein neues Arbeitsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union aufnehmen, können seit dem 1. Januar 2018 nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers abgefunden werden, wenn er die Aufnahme des neuen Arbeitsverhältnisses innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem ehemaligen Arbeitgeber mitteilt (vgl. § 3 Abs. 2 S. 3 BetrAVG). 

Laufende Renten dürfen ebenfalls nicht abgefunden werden.

Von dem grundsätzlichen Abfindungsverbot nicht erfasst werden vertraglich unverfallbare Anwartschaften, Abfindungen während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ohne Kontext zu einem Ausscheiden des Arbeitsnehmers sowie laufende Renten mit Beginn vor 2005 (§ 30g III BetrAVG). Die Anwartschaften von Organpersonen und Gesellschafter-Geschäftsführern können abgefunden werden, soweit für diese nicht die entsprechenden Regeln des BetrAVG vertraglich vereinbart wurden (die steuerlichen Restriktionen wären zu beachten).

Die Höhe des Abfindungsbetrages ist nach § 3 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 BetrAVG zwingend festgelegt und richtet sich nach dem jeweiligen Durchführungsweg. Bei unmittelbaren Pensionszusagen und bei Unterstützungskassenzusagen ist der Barwert der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Ver­sorgungsleistungen maßgeblich. Bei Direktversicherungen, Pensionskassen- und Pensions­fondszusagen ist das im Zeitpunkt der Abfindung gebildete Kapital auszuzahlen.

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die das Thema "Abfindung" beinhalten (nur für Mitglieder):
Stichwort Fundstellenbeschreibung Seite Stichwort Seite Artikel Artikel mit Link Rubrik Heft
Abfindung Abgrenzung einer Kapitalzahlung zur Abfindung 360 359 Dr. Thomas Frank, München Abhandlungen 2023-5
Abfindung Abfindungsverbot 173 173 Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt Abhandlungen 2020-3
Abfindung KapitalAbfindung ausländischer Anrechte nach der Scheidung (§ 22 VersAusglG) 117 111 Dr. Claudio Nedden-Boeger, Karlsruhe Abhandlungen 2019-2
Abfindung Zulässigkeit der Abfindung von Sicherungsrechten im Rahmen eines CTA 150 148 Carsten Hölscher, Wiesbaden / Dr. Stefan Birkel, München Abhandlungen 2019-2
Abfindung Abfindung und Unverfallbarkeit 616 608 Klaus Stiefermann, Berlin Abhandlungen 2018-8
Abfindung Abfindung von Bagatellanwartschaften 286 281 Joachim Schwind, Frankfurt am Main Abhandlungen 2018-4
Abfindung doppelt kassiert: Abfindung und Rente? 8 7 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2018-1
Abfindung Abfindung von Bagatellanwartschaften und Versorgungsausgleich 482 478 Dr. Andreas Hufer, Wiesbaden / Abhandlungen 2017-6
Abfindung bei verbotswidriger Abfindungsvereinbarung ist Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet 29 15 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2017-1
Abfindung Abfindungszahlung nach § 23 VersAusglG 35 30 Dr. Martin Frank, Freiburg Abhandlungen 2017-1
Abfindung Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie 386 383 Prof. Dr. Christian Rolfs /Severin Gotthard Kunisch, Köln Abhandlungen 2016-5
Abfindung Abfindung unverfallbarer Anwartschaften nach der Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der Mobilitäts-Richtlinie 386 383 Prof. Dr. Christian Rolfs /Severin Gotthard Kunisch, Köln Abhandlungen 2016-5
Abfindung Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie 391 388 Bernd Wilhelm, Düsseldorf Abhandlungen 2016-5
Abfindung Abfindungsklauseln bei Pensionszusage an GGF 300 297 Dr. Andreas Hufer, Wiesbaden /  Abhandlungen 2016-4
Abfindung steuerliche Auswirkungen einer Abfindung unmittelbarer Pensionszusagen eines GGF 210 208 Simon Schulenburg / Tobias Kutzner /Stephan Huth, Hamburg Abhandlungen 2016-3
Abfindung  von Versorgungsanwartschaften bei Topmanagern 320 315 Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer /Dr. Andreas von Medem, Stuttgart Betriebliche Altersversorgung von Topmanagern Abhandlungen 2015-4
Abfindung Abfindung unverfallbarer Anwartschaften nach der Mobilitätrichtlinie 36 33 Die EU-Mobilitätsrichtlinie und ihre mögliche Umsetzung in deutsches Recht Abhandlungen 2015-1
Abfindung Abfindung auf Grundlage des handelsrechtlichen Barwertes im Zeitpunkt der ~ 697 693 Faire und interessengerechteGestaltungder bAV Abhandlungen 2014-8
Abfindung Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungswerke 598 596 Aktuelle steuerlicheEntwicklungenin derbetrieblichenAltersversorgung Abhandlungen 2014-7
Abfindung Zweckbindung des Kassenvermögens bei U-Kassen und Abfindung von Versorgungsanwartschaften 253 250 Wünsche derUnterstützungskassenan denGesetzgeberzur steuerlichenWeiterentwicklung Abhandlungen 2014-3
Abfindung Abfindungsvereinbarungen im Zusammenhang mit dem „BBG-Sprung“ 108 105 RechtsprechungsänderungzumBBG-Sprung in derbAV\: SchwierigeFolgeprobleme fürdie Praxis Abhandlungen 2014-2
Abfindung arbeits- und steuerrechtliche Aspekte zur Abfindung von Pensionszusagen 110 110 Arbeits- undsteuerrechtlicheAspekte zurAbfindung vonPensionszusagen Abhandlungen 2014-2
Abfindung Geltungsbereich des § 3 BetrAVG 111 110 Arbeits- undsteuerrechtlicheAspekte zurAbfindung vonPensionszusagen Abhandlungen 2014-2
Abfindung Ermittlung des Abfindungsbetrags 113 110 Arbeits- undsteuerrechtlicheAspekte zurAbfindung vonPensionszusagen Abhandlungen 2014-2
Abfindung steuerrechtliche Grundlagen der Abfindung 114 110 Arbeits- undsteuerrechtlicheAspekte zurAbfindung vonPensionszusagen Abhandlungen 2014-2