Nach dem Betriebsrentengesetz sind alle Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt, betriebliche Altersversorgung.
Einzelheiten zu dieser wichtigen betrieblichen Sozialleistung finden Sie auf den folgenden Seiten.
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