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Beim Pensions-Sicherungs-Verein VVaG wurden im Jahr 2010 9.313 Versorgungsempfänger und 11.040 Anwärter mit unverfallbarer Anwartschaft neu gemeldet (2009: 79.978 neu gemeldete Versorgungsempfänger; 90.514 neu gemeldete Anwärter). Somit war 2010 die Zahl der neu gemeldeten Versorgungsempfänger als auch die Zahl der gemeldeten Anwärter deutlich geringer als 2009. Insgesamt zählte der PSV, gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg, in den Jahren 1975 bis 2010 1.273.899 Versorgungsberechtigte, davon 608.811 gemeldete Versorgungsempfänger und 665.088 gemeldete Anwärter mit unverfallbarer Anwartschaft.
Die Zahlen der dem PSV neu gemeldeten Versorgungsempfänger und Anwärter mit unverfallbarer Anwartschaft sind – etwas zeitlich versetzt – seit 1975, dem Bestehen des PSV, ein Spiegel der wirtschaftlichen Lage bzw. der eingetretenen Insolvenzen. Ein Höchststand wurde im Jahr 2002 erreicht, doch seit 2005 war ein kräftiger Rückgang zu verzeichnen. So lag die Zahl der 2008 gemeldeten Versorgungsempfänger auf dem Niveau von 1990. Aufgrund der jüngsten Wirtschaftskrise und den damit verbundenen Insolvenzen kam es 2009 zu nie dagewesenen Höchstständen.
Durch das „Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze“ wurde das Finanzierungsverfahren ab 2006 auf eine vollständige Kapitaldeckung umgestellt. Danach werden jetzt die zu sichernden Anwartschaften nicht - wie bisher - erst im Jahr des Eintritts des Versorgungsfalls, sondern periodengerecht jeweils im Insolvenzjahr durch die Beitragsumlage finanziert, wie dies schon bisher bei den Renten geschieht. Hierdurch wird das Verschieben von Lasten aufgrund von bereits eingetretenen Insolvenzen in die Zukunft vermieden. Außerdem wird die bisher aufgelaufene „Altlast“, die rund 2,2 Mrd. Euro beträgt, über einen Zeitraum von 15 Jahren nachfinanziert.
Im Jahr 2009 wurde zur Glättung von Beitragsspitzen neben der Nutzung des Ausgleichsfonds erstmals von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Teil der jährlich erforderlichen Beiträge, der die des Vorjahres übersteigt, auf das laufende und die vier Folgejahre zu verteilen.
Der PSV hat eine große sozialpolitische Bedeutung: Ende 2010 waren beim PSV 83.322 Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtiger betrieblicher Altersversorgung als Mitglieder gemeldet (im Vorjahr: 76.029). Insgesamt stehen wie im Vorjahr 10,0 Mio. Versorgungsberechtigte, davon 3,9 Mio. Rentner und 6,1 Mio. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften unter Insolvenzschutz.
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