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a) IW: Betriebliche Altersversorgung als Personalzusatzkosten im Produzierenden Gewerbe 2010 - in Prozent des Bruttolohns und –gehalts (je Arbeitnehmer)

Im Jahr 2010 wurden im Produzierenden Gewerbe in Westdeutschland je Arbeitnehmer durchschnittlich 2.466 Euro für die betriebliche Altersversorgung aufgewandt bzw. 5,6% des Bruttolohn und -gehalts. Bruttolohn und -gehalt setzen sich zusammen aus dem Entgelt für geleistete Arbeit, ergänzt um die Sonderzahlungen (ohne Sachleistungen) und Vergütung arbeitsfreier Tage. In Ostdeutschland wurden im Jahr 2010 für die betriebliche Altersversorgung 687 Euro aufgewandt bzw. 2,3% des Bruttolohn und –gehalts. Die Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung sind in den letzten Jahren, teilweise finanziert durch Entgeltumwandlung, kräftig angestiegen. Im Jahr 2009 schlugen sich hier vor allem die sprunghaft angestiegenen Beiträge für den Pensionssicherungsverein nieder, der bei Insolvenz des versicherten Unternehmens für die Betriebsrente der betroffenen Arbeitnehmer aufkommt. 

 

Addiert man zum Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber, die betriebliche Altersversorgung und die sonstigen Personalzusatzkosten, erhält man die gesamten Arbeitskosten. Die betriebliche Altersversorgung ist Teil der Personalzusatzkosten. Die Personalzusatzkosten betrugen im Jahr 2010 für den durchschnittlichen westdeutschen Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe 23.610 Euro oder 53,6% bezogen auf den Bruttolohn in Höhe von 44.030 Euro. In Ostdeutschland erreichten die Personalzusatzkosten den Betrag von 14.600 Euro oder 48,9% - bezogen auf den Bruttolohn in Höhe von 29.870 Euro. Grund hierfür sind auch die geringeren Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung.

 

Diese Ergebnisse wurden vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) auf Grundlage der amtlichen Daten aus dem Jahr 2008 ermittelt. Da die Personal- und Personalzusatzkosten vom Statistischen Bundesamt nur in vierjährigem Rhythmus erhoben werden und nur amtliche Daten für 2008 vorliegen, wurde eine Fortschreibung für das Jahr 2010 durchgeführt. Dabei hat  das IW auch 2011 wiederum die neue Systematik des Statistischen Bundesamtes benutzt. Das neue Konzept stellt  den Bruttolohn und nicht mehr das Entgelt für geleistete Arbeitszeit als Bezugsbasis dar. Da der Bruttolohn höher ist als das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, fallen dadurch die bisher geläufigen Prozentwerte der Zusatzkosten geringer aus.