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b) IW: Betriebliche Altersversorgung als Personalzusatzkosten im Dienstleistungssektor 2010 - in Prozent des Bruttolohns und -gehalts (Deutschland, je Arbeitnehmer)

  

Im Jahr 2010 wurden in der Sparte Finanzdienstleistungen (Kredit- und Versicherungsgewerbe) in Deutschland je Arbeitnehmer durchschnittlich 6.328 Euro für die betriebliche Altersversorgung aufgewandt bzw. 11,3% gemessen am Bruttolohn und -gehalt. Bruttolohn und -gehalt setzen sich aus dem Entgelt für geleistete Arbeitszeit sowie den Sonderzahlungen und der Vergütung arbeitsfreier Tage zusammen. In der Sparte Unternehmensdienstleistungen (freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen) wurden für die betriebliche Altersversorgung durchschnittlich 2.342 Euro bzw. 4,7%, im Handel 847 Euro bzw. 2,5%  und im Verkehrssektor 2.218 Euro bzw. 6,8% aufgewandt. Die Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung sind in den letzten Jahren, teilweise finanziert durch Entgeltumwandlung, kräftig angestiegen.

Addiert man zum Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber, die betriebliche Altersversorgung und die sonstigen Personalzusatzkosten, erhält man die gesamten Arbeitskosten. Die betriebliche Altersversorgung ist Teil der Personalzusatzkosten. Bezogen auf den Bruttolohn erreichten die Personalzusatzkosten im Jahr 2010 in den einzelnen Sparten des Dienstleistungssektors folgende Werte: 57,5% bei Finanzdienstleistungen (32.170€/56.000€), 46,2% bei Unternehmensdienstleistungen (23.020€/49.830€), 51,1% beim Handel (16.670€/32.610€) und 51,7% beim Verkehr (16.850€/32.610€).

Diese Ergebnisse wurden vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) auf Grundlage der amtlichen Daten aus dem Jahr 2008 ermittelt. Da die Personal- und Personalzusatzkosten vom Statistischen Bundesamt nur in vierjährigem Rhythmus erhoben werden, und keine amtlichen Daten für 2010 vorliegen, wurde eine Fortschreibung für das Jahr 2010 durchgeführt. Dabei hat  das IW auch 2011 wiederum die neue Systematik des Statistischen Bundesamtes benutzt. Das neue Konzept stellt den Bruttolohn und nicht mehr das Entgelt für geleistete Arbeitszeit als Bezugsbasis dar. Da der Bruttolohn höher ist als das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, fallen dadurch die bisher geläufigen Prozentwerte der Zusatzkosten geringer aus.

 

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