Seit der Rentenreform 2001 beteiligen sich Arbeitnehmer finanziell stärker am Aufbau ihrer betrieblichen Altersversorgung (bAV). So wurde laut einer Arbeitgeberbefragung - durch TNS Infratest Sozialforschung - im Dezember 2007 in Deutschland die bAV in 32% der Betriebsstätten der Privatwirtschaft, in denen eine bAV besteht, ausschließlich über Entgeltumwandlung finanziert; in 42% der Betriebsstätten bestanden bAV-Anwartschaften, bei denen Arbeitgeber und -nehmer finanziell zusammen helfen. Der Anteil der ausschließlich arbeitgeberfinanzierten bAV lag im Dezember 2007, bezogen auf die Betriebsstätten mit einer Zusatzversorgungsregelung, bei 38%. Ende 2001 hatten die Arbeitgeber noch in 54% der Betriebsstätten mit bAV einen Teil ausschließlich selbst finanziert.
Überraschenderweise spielt die arbeitgeberfinanzierte bAV - bezogen auf Betriebsstätten - in Ostdeutschland eine größere Rolle als in Westdeutschland, auch wenn sie im Osten von 69% Ende 2001 auf 46% der Betriebsstätten im Dezember 2007 zurückgegangen ist. Diese höhere Verbreitung im Osten liegt vor allem am stärkeren Engagement der Arbeitgeber in kleinen Betriebsstätten. Zu berücksichtigen ist zudem, dass sich der Verbreitungsgrad nach Betriebsstätten nur danach richtet, ob es eine Versorgungsregelung gibt oder nicht; er sagt nichts aus über die Höhe der Anwartschaft.
Die Anteile der Finanzierungsformen addieren sich auf über 100%. Dies liegt daran, dass auf betrieblicher Ebene mehrere Finanzierungsformen nebeneinander bestehen.




