Die Arbeitskostenerhebung 2004 von Eurostat zeigt, dass sich die Arbeitskosten – dazu zählen neben den Bruttolöhnen und –gehältern, vor allem auch die gesetzlichen, tariflichen, vertraglichen und freiwilligen Sozialbeiträge der Arbeitgeber - in der EU nicht nur im Niveau, sondern auch in der Struktur der Arbeitskosten erheblich unterscheiden. Die Kosten der betrieblichen Altersversorgung finden sich in der Position „tarifliche, vertragliche und freiwillige Sozialbeiträge der Arbeitgeber“.
Der Vergleich ausgewählter EU-Mitgliedstaaten zeigt, dass die Arbeitgeber in Italien mit 38%, gemessen an den Bruttolöhnen und- gehältern, die höchsten gesetzlichen Sozialbeiträge zahlen. In Dänemark ist der Aufwand für die gesetzliche Sozialversicherung mit 1,0% am geringsten. In Dänemark wird aber mehr als das zehnfache der Aufwendungen der gesetzlichen Sozialversicherung für den tariflichen, vertraglichen und freiwilligen Sozialaufwand (10%) geleistet. Spanien und Italien sind die Länder, in denen die Arbeitgeber am wenigsten für tarifliche, vertragliche und freiwillige Sozialbeiträge zahlen (1%).
Bei diesem europäischen Vergleich ist zu berücksichtigen, dass sich in den erhobenen Daten die unterschiedlichen Finanzierungssysteme der sozialen Absicherung (Arbeitgeberbeiträge/Steuern) in den einzelnen Ländern in hohem Maße widerspiegeln.
Arbeitskostenerhebungen werden in der EU nur alle 4 Jahre durchgeführt. Die aktuellste ausgewertete Erhebung stammt aus dem Jahr 2004.
Weitere Informationen von Eurostat sind zu finden unter: www.europa.eu.int/comm/eurostat/




