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A. Sozialversicherung und bAV

 

a) Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung in West- und Ostdeutschland auch relevant für betriebliche Altersversorgung (Stand: 01.01.2011)

Die Rechengrößen der Sozialversicherung, die für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebend sind, sind auch für die betriebliche Altersversorgung von erheblicher Bedeutung.

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b) Gesetzliche Rentenversicherung: durchschnittliche Rentenbezugsdauer in den alten Bundesländern seit 1960 (Frauen und Männer) (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters nach SGB VI) (Stand: 31. Mai 2011)

Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer in der gesetzlichen Rentenversicherung (alte Bundesländer) seit 1960 für Frauen um 93,4% und für Männer um 71,9% erhöht. Im Jahre 2010 betrug in den alten Bundesländern die durchschnittliche Rentenbezugsdauer – Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters nach SGB VI - in der gesetzlichen Rentenversicherung der Frauen 20,5 Jahre und die der Männer 16,5 Jahre.

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c) Gesetzliche Rentenversicherung: Entwicklung des durchschnittlichen „Rentenwegfallsalters“ in den alten Bundesländern seit 1960 (Frauen und Männer) (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters) (Stand: 31. Mai 2011)

Das durchschnittliche „Rentenwegfallsalter“ bei Versichertenrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung seit 1960 in den alten Bundesländern um 19,3% bei Frauen und um 10,4% bei Männern gestiegen.

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d) Beginn des Ruhestands: Wunsch und Erwartung der Erwerbstätigen im internationalen Vergleich im Jahr 2007 (Stand: Febr. 2008)

Im Durchschnitt würden Erwerbstätige in Deutschland – laut einer im Auftrag der AXA durchgeführten Befragung im Sommer 2007 - am liebsten mit 59 Jahren in den Ruhestand gehen, tatsächlich erwarten sie aber erst einen Renteneintritt im Alter 64.

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