Für die betriebliche Altersversorgung haben sich unterschiedliche Durchführungswege entwickelt. Die wesentlichen Unterschiede sind nicht arbeitsrechtlich, sondern betriebswirtschaftlich-steuerlich. Es gibt insgesamt fünf Durchführungswege:
Man unterscheidet zwischen einer unmittelbaren und einer mittelbaren Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Bei der unmittelbaren Versorgungszusage beruht das Versorgungsverhältnis auf einer Zweierbeziehung zwischen Arbeitgber und Arbeitnehmer. Eine mittelbare Versorgungszusage liegt vor, wenn die betriebliche Altersversorgung über einen externen Versorgungsträger abgewickelt wird. Bei der mittelbaren Versorgungszusage entsteht also eine Dreierbeziehung.



