0 Weblication® CMS
0

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (§ 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG). Die betriebliche Direktversicherung entspricht weitgehend einer normalen privaten Lebensversicherung. Jedoch ist hier der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Er zahlt auch die Versicherungsbeiträge, ungeachtet, wer im Innenverhältnis die Kosten trägt (arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert). Die Versicherung wird auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Er oder seine Hinterbliebenen haben gegen das Versicherungsunternehmen, den Träger der Versorgung, einen direkten Rechtsanspruch, das sog. Bezugsrecht, auf die Versicherungsleistungen.

 

Vor allem kleinere Unternehmen bevorzugen die Direktversicherung, da sie nur mit geringem unternehmensinternem Verwaltungsaufwand verbunden ist. Häufig wurde auch bereits in der Vergangenheit, ungeachtet der Unternehmensgröße, auf diesem Wege Entgeltumwandlung praktiziert. In verschiedenen Branchen wird im Zusammenhang mit Direktversicherungen mit sog. Konsortialverträgen  gearbeitet.