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Pensionskasse

Pensionskassen sind eigenständige, rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die in der Privatwirtschaft in der Form der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit errichtet werden. Auch die Versorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes sind als Pensionskassen anzusehen, als unselbständige Pensionskassen des öffentlichen Dienstes. Sie alle unterliegen der Versicherungsaufsicht und entsprechen in ihrer Funktionsweise Lebensversicherungsunternehmen (gilt nur eingeschränkt für den öffentlichen Dienst). Sie gewähren den zu Versorgenden auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch.