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Neues Versorgungsausgleichsrecht für Betriebsrenten | |
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Am 1. September 2009 ist das neue Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) in Kraft getreten. Es bringt eine grundlegende gesetzliche Neuordnung des Ausgleichs von betrieblichen Versorgungsanrechten im Falle der Ehescheidung. Die Reform hat erhebliche Auswirkungen für Arbeitgeber und Versorgungsträger. Zukünftig wird jedes Anrecht des jeweiligen Versorgungssystems geteilt. Die ausgleichsberechtigte Person erhält die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers. In engen Grenzen ist auch eine externe Teilung, d.h. ein Ausgleich außerhalb des jeweiligen Versorgungssystems möglich. In allen Versorgungssystemen müssen zur Umsetzung des neuen Rechts geeignete Strukturen implementiert werden.
Unser völlig neu konzipiertes Seminar zum Versorgungsausgleich vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und informiert Sie darüber, welche Verpflichtungen im Rahmen des Versorgungsausgleichsrechts zukünftig auf Arbeitgeber und Versorgungsträger zukommen. Sie erfahren u.a., wie der Ausgleichswert eines Versorgungsanrechts ermittelt wird, welche Auskünfte Arbeitgeber und Versorgungsträger an die Familiengerichte erteilen müssen, welche Anpassungen der Versorgungssysteme vorgenommen werden müssen und welche Gestaltungsspielräume und Zusatzrisiken es gibt. Es wird zudem dargestellt, wie nach altem Recht entschiedene Versorgungsausgleichsfälle abgeändert und nach neuem Recht geregelt werden können. Behandelt werden weiterhin die maßgebenden Regelungen aus dem Bereich des schuldrechtlichen und des verlängerten schuldrechtlichen Ausgleichs, die wichtig für das alte und das neue Recht sind. |
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Termin 04.10 - 05.10. 2010, Darmstadt Anmeldeformular
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