Zentrale Fragen des Arbeits- und Steuerrechts sowie der Kapitalanlage betreffen stets mehrere, wenn nicht sogar alle Fachvereinigungen gleichermaßen. Sie werden daher in Fachausschüssen, die insoweit Schnittenstellenfunktionen wahrnehmen, behandelt. Die dort gewonnenen Erkenntnisse werden dann den Fachvereinigungen, dem Vorstand, der Geschäftsführung und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
Die aba hat insgesamt drei Fachausschüsse:
Fachausschuss Arbeitsrecht
Fachausschuss Steuerrecht
Fachausschuss Kapitalanlage



