normal keine LG

A. a) Alterssicherungsbericht 2020: Entwicklung der Zahl der aktiven bAV-Anwartschaften nach Durchführungswegen von 2001 bis 2019

(einschl. Mehrfachanwartschaften, Stand: 31.12.2019)

15.04.2021

Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) hat – laut Alterssicherungsbericht 2020 – seit der Rentenreform 2001 deutlich zugenommen: Die Zahl der aktiven Anwartschaften ist von 14,6 Mio. im Jahr 2001 auf 21,0 Mio. im Jahr 2019 deutlich gestiegen. Der Zuwachs beträgt rund 44 Prozent. Allerdings ist die Zunahme der Anwartschaftszahlen insgesamt weitestgehend in den Jahren 2001 bis 2005 erfolgt und danach deutlich an Dynamik verloren. Auf einen vergleichsweise verhaltenen Verlauf zwischen den Jahren 2007 bis 2009 folgte ein weiterer Anstieg bis 2013 in etwa mit der steigenden Zahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Nach einer kurzen Stagnationsphase stiegen in den letzten Jahren die bAV-Anwartschaften wieder leicht. Der bAV-Zuwachs konnte jedoch mit dem dynamischen Beschäftigungszuwachs nicht Schritt halten.

Der kräftigste absolute Anstieg der Anwartschaften war in den vergangenen Jahren bei den Pensionskassen zu verzeichnen. Während im Jahr 2001 nur rd. 1,4 Mio. Begünstigte bei den Pensionskassen der Privatwirtschaft eine aktive Anwartschaft hatten, stieg diese Zahl bis Dezember 2019 um rund 236 Prozent auf 4,7 Mio. Auch in den anderen Durchführungswegen war ein Anstieg zu beobachten. Auch der erst 2002 geschaffene Durchführungsweg Pensionsfonds entwickelt sich positiv. Allerdings liegen die derzeit rund 0,5 Mio. Anwärter in ihrer Bedeutung immer noch deutlich hinter der Zahl der Anwartschaften in den traditionellen bAV-Durchführungswegen.