A. b) Alterssicherungsbericht 2024: Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit bAV in der Privatwirtschaft
nach Betriebsgröße Ende 2023 (Stand: Nov. 2024)
19.02.2025
19.02.2025
Laut Alterssicherungsbericht 2024 besteht in der Privatwirtschaft eine Korrelation zwischen der Betriebsgröße und der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Während der Anteil der Beschäftigten, die bAV-Anwartschaften erwerben, in Betriebsstätten mit weniger als 10 Arbeitnehmern nur bei 25 Prozent liegt, erwerben in Betrieben mit 50 und mehr Beschäftigten bereits mindestens 48 Prozent der Arbeitnehmer eine bAV-Anwartschaft. In Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten liegt dieser Anteil sogar bei 86 Prozent.
In den letzten Jahren ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit aktiven Anwartschaften von rd. 18,0 Mio. im Jahr 2019 geringfügig auf rd. 18,1 Mio. im Jahr 2023 gestiegen (S. 123, Tab. D1.1). Da im gleichen Zeitraum die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von insgesamt 33,8 Mio. auf 34,9 Mio. wesentlich stärker gestiegen ist, ist der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einer bAV an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von rund 53,4 Prozent im Jahr 2019 auf rund 51,9 Prozent im Jahr 2023 zurückgegangen