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A. b) Alterssicherungsbericht 2020: Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit bAV in der Privatwirtschaft

nach Betriebsgröße Ende 2019 (Stand: Nov. 2020)

15.04.2021

Zwischen der Betriebsgröße und der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) besteht in der Privatwirtschaft laut Alterssicherungsbericht 2020 eine positive Korrelation.

Während der Anteil der Beschäftigten, die bAV-Anwartschaften erwerben, in Betriebsstätten mit weniger als 10 Arbeitnehmern nur bei 29 Prozent liegt, erwerben in Betrieben mit 50 und mehr Beschäftigten bereits mindestens 48 Prozent der Arbeitnehmer eine bAV-Anwartschaft. In Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten liegt dieser Anteil sogar bei 88 Prozent.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit aktiven Anwartschaften ist von rund 17,5 Mio. im Jahr 2015 auf rd. 18,2 Mio. im Jahr Jahr 2019 gestiegen (S. 140, Tab. D1.2). Da im gleichen Zeitraum die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von insgesamt 31,2 Mio. auf 33,8 Mio. wesentlich stärker gestiegen ist,  ist der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit einer bAV an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von rund 56,2 Prozent im Jahr 2015 auf rund 53,9 Prozent im Jahr 2019 zurückgegangen.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020): Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2020 gemäß § 154 Abs. 2 SGB VI (Alterssicherungsbericht 2020), S. 144, Abb. D.1.2.