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D. b) Personenbefragung (AV 2019): Gründe für das Fehlen einer betrieblichen Altersversorgung (ohne ZÖD)

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von 25 bis unter 65 Jahren (in Prozent; Stand: Dez. 2020)

14.05.2021

Laut Arbeitnehmerbefragung (AV 2019) wurde von 47% der befragten Arbeitnehmer als Grund für das Fehlen einer betrieblichen Altersversorgung angeführt, dass ein entsprechendes Angebot vom Arbeitgeber fehle. Offensichtlich ist vielen Arbeitnehmern der bestehende Rechtsanspruch auf eine bAV (Entgelt-umwandlung) nicht bekannt. 22% der Befragten gaben an, dass sie sich mit dem Thema bAV noch nicht beschäftigt haben. An dritter Stelle werden zu hohe Beiträge für den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (20%) genannt. Die Absicherung durch andere Formen der Altersvorsorge spielt mit 12% eine deutlich geringere Rolle. Die genannten Gründe hingen u.a. von Geschlecht, Schulabschluss, Einkommen und Staatsangehörigkeit ab.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (infas) im Frühjahr 2019 mit der Durchführung der Studie „Verbreitung der Altersvorsorge 2019“ (AV 2019) beauftragt. Mit der AV 2019 wird zum dritten Mal seit 2011 auf Basis einer schriftlichen Befragung eine differenzierte Bestandsaufnahme der Vorsorgesituation der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis unter 65 Jahren in Deutschland vorgenommen. Befragt wurden 11.906 Personen. Im Mittelpunkt der AV 2019 steht der aktuelle Erwerb von Anwartschaften in den drei Säulen der Alterssicherung. Die Studie erlaubt Aussagen über die säulenübergreifende, individuelle Kumulation von Anwartschaften auf eine (zusätzliche) Altersvorsorge sowie zur soziodemografischen Struktur der Personengruppen mit bzw. ohne entsprechende Anwartschaften.

Quelle: BMAS (2020): Verbreitung der Altersvorsorge 2019 (AV 2019), Abschlussbericht; Forschungsbericht 565, durchgeführt von infas Institut für angewandte Sozialwissenschaften, Bonn, Dezember 2020, Abb. 1-6 auf S. 40