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Umsetzung des EIOPA-Rentendatenprojekts: BaFin-Allgemeinverfügung

01.11.2019

Die BaFin-Allgemeinverfügung vom 30. September 2019 diente der nationalen Umsetzung des EIOPA-Beschlusses über die regelmäßigen EIOPA-Auskunftsersuchen an die nationalen Aufsichtsbehörden über die Bereitstellung von Informationen zur betrieblichen Altersversorgung vom April 2018.

Zuvor, am 4. September 2019, hatte die BaFin ihren 83-seitigen Entwurf bis zum 16. September 2019 zur Konsultation gestellt.

Die Folienvorträge zur BaFin-Informationsveranstaltung „neue Berichtspflichten für EbAV“ am 2. Oktober 2019, an der neben zahlreichen Dienstleistern knapp die Hälfte der rund 130 berichtspflichtigen Pensionskassen und Pensionsfonds teilgenommen hat, sind auf der BaFin-Website zu finden. Im November 2019 wurden auf der BaFin-Website Hinweise zu den neuen Berichtspflichten für EbAV ergänzt, u.a. zur Bereitstellung der „List of Assets“ von eingeschränkt Meldepflichtigen und zur Pflicht von Ergänzungsmeldungen.

Für Personen, die in Pensionskassen und Pensionsfonds mit dem Ausfüllen der Meldebögen befasst sind, bietet die aba-Geschäftsstelle eine geschützte Arbeits- und Diskussionsplattform: die aba-Arbeitsgruppen-Plattform („Workspace“).