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B. c) Arbeitgeber- und Trägerbefragung (BAV 2019): Höhe der monatlichen (AG- und AN-)Beiträge in der bAV

Darunter mit Entgeltumwandlung, im Jahr 2019 (Stand: Nov. 2020)

10.08.2021

Die im Jahr 2020 von Kantar Public (ehemals TNS Infratest Sozialforschung) im Auftrag des BMAS durchgeführte Arbeitgeber- und Trägerbefragung (BAV 2019) brachte auch Ergebnisse zur Höhe der monatlichen bAV-Beiträge in Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen und bei den Zusatzversorgungsträgern im Öffentlichen Dienst. Die ersten Ergebnisse der monatlichen Beiträge reichen bis in das Jahr 2001 zurück. Da aber die Erhebungsmodalitäten sich änderten, ist eine Zeitreihenbetrachtung nicht möglich. So variierte u.a. die Zahl der berichtenden Träger.

Die Beiträge insgesamt setzen sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zusammen. Die Art der Finanzierung reicht von reiner Arbeitgeberfinanzierung über verschiedenste Formen der Mischfinanzierung bis zu reiner Arbeitnehmerfinanzierung.

Bei den Pensionsfonds belief sich der durchschnittliche Beitrag insgesamt (von Arbeitgeber und Arbeitnehmer) im Jahr 2019 auf 108 Euro pro Monat. Dazu beigetragen hat auch die Entgeltumwandlung mit durchschnittlich 85 Euro.

Durchschnittlich betrugen im Jahr 2019 für Männer und Frauen die monatlichen Beiträge bei Pensionskassen 90 Euro. Die durchschnittlichen Beiträge bei Entgeltumwandlung beliefen sich auf 109 Euro.

Die ausgewiesene Höhe der Beiträge bei Direktversicherungen belief sich auf 106 Euro.  Die durchschnittliche Höhe bei Entgeltumwandlung betrug 122 Euro.

Für das Jahr 2019 wurde bei öffentlichen und kirchlichen Zusatzversorgungsträgern ein  durchschnittlicher Beitrag 224 Euro errechnet. Diese Beiträge enthalten allerdings auch Umlagen und Sanierungsgelder.

Quelle: BMAS (2021): Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (BAV 2019), Endbericht; FB 567, Untersuchung durchgeführt von Kantar, München, Nov. 2020 (vollständige Angaben: siehe PDF-Datei)