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a) IW: Betriebliche Altersversorgung als Personalzusatzkosten im Produzierenden Gewerbe 2019

In Prozent des Bruttolohns und -gehalts (je Arbeitnehmer)

12.10.2020

Im Jahr 2019 wurden im Produzierenden Gewerbe in Westdeutschland je Arbeitnehmer durchschnittlich 2.200 Euro für die betriebliche Altersversorgung aufgewandt bzw. 4,0% des Bruttolohn und -gehalts. Bruttolohn und -gehalt setzen sich zusammen aus dem Entgelt für geleistete Arbeit, ergänzt um die Sonderzahlungen (ohne Sachleistungen) und Vergütung arbeitsfreier Tage. In Ostdeutschland wurden im Jahr 2019 für die betriebliche Altersversorgung 389 Euro aufgewandt bzw. 1,0% des Bruttolohn und –gehalts. Die Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung beinhalten seit 2012 nur noch die Arbeitgeberleistungen. Die vom Arbeitnehmer getätigten Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung werden in der amtlichen Statistik jetzt nachrichtlich ausgewiesen.

Addiert man zum Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber, die betriebliche Altersversorgung und die sonstigen Personalzusatzkosten, erhält man die gesamten Arbeitskosten. Die betriebliche Altersversorgung ist Teil der Personalzusatzkosten. Die Personalzusatzkosten betrugen im Jahr 2019 für den durchschnittlichen westdeutschen Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe 28.527 Euro oder 51,4% bezogen auf den Bruttolohn in Höhe von 55.500 Euro. In der ostdeutschen Industrie erreichten die Personalzusatzkosten den Betrag von 18.360 Euro oder 47.2% bezogen auf den Bruttolohn in Höhe von 38.900 Euro. Grund hierfür sind auch die geringeren Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung.

Diese Ergebnisse wurden vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) auf Grundlage der amtlichen Daten aus dem Jahr 2016 ermittelt. Da die Personal- und Personalzusatzkosten vom Statistischen Bundesamt nur in einem vierjährigen Rhythmus erhoben werden und somit nur amtliche Daten für 2016 vorliegen, wurde eine Fortschreibung für das Jahr 2019 durchgeführt.