F. b) BMF: Riester-Rente in den Jahren 2017 und 2018 – Struktur der Gesamtbeiträge nach Anbietertypen
(Stand: Januar 2022)
04.02.2022
04.02.2022
Eine Auswertung der Statistik zur Riester-Förderung durch das Bundesministerium der Finanzen zu den Gesamtbeiträgen (= Summe der Eigenbeiträge der Förderberechtigten und gewährten Zulagen) nach Anbietertypen zeigt auch für das Jahr 2018, wie bereits in den Vorjahren, den dominierenden Anteil der Versicherungen (2017: 56,6%; 2018: 55,5%). Beim Anbietertyp „Versicherung“ kann es sich um eine privat abgeschlossene Riester-Rentenversicherung, theoretisch aber auch um eine Direktversicherung, also um bAV, handeln. Auffallend ist der seit Jahren stetig wachsende Anteil der Bausparkassen. Infolge des Eigenheimrentengesetzes vom Juli 2008 hat sich die Zahl der Anlegertypen erhöht, d.h. auch Bausparkassen und Wohnungsbaugenossenschaften können Riester-Verträge anbieten. Mit 17,9% (2018) und 17,3% (2017) liegen Bausparkassen nun auf dem zweiten Platz der Anbieter, vor den Kapitalgesellschaften mit 15,9% (2018) bzw. 16,0% (2017).
Vergleicht man den Anteil der Pensionskassen an den Gesamtbeiträgen nach Beitragsjahren (2005: 6,3%, 2006: 3,7%, 2007: 2,9%), stellt man einen starken relativen Rückgang fest. Der Anteil der Pensionskassen hat bis 2018 auf 2,0% abgenommen. Auch der Anteil der Zusatzversorgungskassen ist niedrig (2018: 1,8%; 2017: 2,1%). Eine noch geringere Rolle spielen die Pensionsfonds (2018 und 2017: 0,0%).
Über alle Anbietertypen hinweg wurden im Beitragsjahr 2018 in einen geförderten Riester-Vertrag durchschnittlich 1.045,79 Euro an Gesamtbeiträgen eingezahlt. Im Jahr 2014 waren es im Durchschnitt 925,49 Euro.