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F. b) BMF: Riester-Rente in den Jahren 2019 und 2020 – Struktur der Gesamtbeiträge nach Anbietertypen

(Stand: November 2023)

30.11.2023

Eine Auswertung der Statistik zur Riester-Förderung durch das Bundesministerium der Finanzen  von Mai 2023 zu den Gesamtbeiträgen (= Summe der Eigenbeiträge der Förderberechtigten und gewährten Zulagen) nach Anbietertypen zeigt auch für das Jahr 2020, wie bereits in den Vorjahren, den dominierenden Anteil der Versicherungen (2019: 55,3%; 2020: 55,6%). Beim Anbietertyp „Versicherung“ kann es sich um eine privat abgeschlossene Riester-Rentenversicherung, theoretisch aber auch um eine Direktversicherung, also um bAV, handeln. Auffallend ist der seit Jahren stetig wachsende Anteil der Bausparkassen. Infolge des Eigenheimrentengesetzes vom Juli 2008 hat sich die Zahl der Anlegertypen erhöht, d.h. auch Bausparkassen und Wohnungsbaugenossenschaften können Riester-Verträge anbieten. Mit 17,6% (2020) und 17,5% (2019) liegen Bausparkassen nun auf dem zweiten Platz der Anbieter, vor den Kapitalgesellschaften mit 15,5% (2020) bzw. 15,7% (2019).

Vergleicht man den Anteil der Pensionskassen an den Gesamtbeiträgen nach Beitragsjahren (2005: 6,3%, 2006: 3,7%, 2020: 2,3%), stellt man einen starken relativen Rückgang fest. Auch der Anteil der Zusatzversorgungskassen ist niedrig (2019 und 2020 jeweils: 1,8%). Eine noch geringere Rolle spielen die Pensionsfonds (2020 erstmals über der Rundungsschwelle zu 0,1% und 2019: 0,0%).

Über alle Anbietertypen hinweg wurden im Beitragsjahr 2020 in einen geförderten Riester-Vertrag durchschnittlich 1.080,27 Euro an Gesamtbeiträgen eingezahlt. Im Jahr 2014 waren es im Durchschnitt  925,49 Euro.