F. b) BMF: Riester-Rente in den Jahren 2020 und 2021 – Struktur der Gesamtbeiträge nach Anbietertypen
(Stand: November 2024)
19.02.2025
19.02.2025
Eine im November 2024 veröffentlichte Auswertung der Statistik zur Riester-Förderung durch das Bundesministerium der Finanzen zu den Gesamtbeiträgen (= Summe der Eigenbeiträge der Förderberechtigten und gewährten Zulagen) nach Anbietertypen zeigt auch für das Jahr 2021, wie bereits in den Vorjahren, den dominierenden Anteil der Versicherungen (2020: 55,6%; 2021: 56,2%). Beim Anbietertyp „Versicherung“ kann es sich um eine privat abgeschlossene Riester-Rentenversicherung, theoretisch aber auch um eine Direktversicherung, also um bAV, handeln.
Infolge des Eigenheimrentengesetzes vom Juli 2008 hat sich die Zahl der Anlegertypen erhöht, d.h. auch Bausparkassen und Wohnungsbaugenossenschaften können seither Riester-Verträge anbieten. Das stetige Wachstum beim Anteil dieses sog. „Wohnriesters“ ist in den letzten Jahren zum Stillstand gekommen. Mit 17,5% (2021) und 17,6% (2020) liegen Bausparkassen aber weiterhin auf dem zweiten Platz der Anbieter, vor den Kapitalgesellschaften mit 15,3% (2021) bzw. 15,5% (2020).
Vergleicht man den Anteil der Pensionskassen an den Gesamtbeiträgen nach Beitragsjahren (2005: 6,3%, 2021: 2,2%), stellt man einen starken relativen Rückgang fest. Auch der Anteil der Zusatzversorgungskassen ist niedrig (2020: 1,7% und 2021: 1,8%). Eine noch geringere Rolle spielen die Pensionsfonds (2020 und 2021: 0,1%).
Über alle Anbietertypen hinweg wurden im Beitragsjahr 2021 in einen geförderten Riester-Vertrag durchschnittlich 1.094,79 Euro an Gesamtbeiträgen eingezahlt. Im Jahr 2014 waren es im Durchschnitt 925,49 Euro.