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F. b) BMF: Riester-Rente in den Jahren 2021 und 2022 – Struktur der Gesamtbeiträge nach Anbietertypen

(Stand: November 2025)

19.02.2025

Eine im November 2025 veröffentlichte Auswertung der Statistik zur Riester-Förderung durch das Bundesministerium der Finanzen zu den Gesamtbeiträgen (= Summe der Eigenbeiträge der Förderberechtigten und gewährten Zulagen) nach Anbietertypen zeigt auch für das Jahr 2022, wie bereits in den Vorjahren, den dominierenden Anteil der Versicherungen (2021: 56,2%; 2022: 57,0%). Beim Anbietertyp „Versicherung“ kann es sich um eine privat abgeschlossene Riester-Rentenversicherung, theoretisch aber auch um eine Direktversicherung, also um bAV, handeln.

Infolge des Eigenheimrentengesetzes vom Juli 2008 hat sich die Zahl der Anbietertypen erhöht, d.h. auch Bausparkassen und Wohnungsbaugenossenschaften können seither Riester-Verträge anbieten. Das zunächst stetige Wachstum beim Anteil dieses sog. „Wohnriesters“ ist  in den letzten Jahren zum Stillstand gekommen. Mit 16,9% (2022) und 17,6% (2021) liegen Bausparkassen aber weiterhin auf dem zweiten Platz der Anbieter, vor den Kapitalgesellschaften mit 15,2% (2022) bzw. 15,3% (2021).

Vergleicht man den Anteil der Pensionskassen an den Gesamtbeiträgen nach Beitragsjahren (2005: 6,3%, 2022: 2,3%), stellt man einen Rückgang fest. Auch der Anteil der Zusatzversorgungskassen ist niedrig (2021: 1,7% und 2022: 1,7%). Eine noch geringere Rolle spielen die Pensionsfonds (2021 und 2022: 0,1%).

Über alle Anbietertypen hinweg wurden im Beitragsjahr 2022 in einen geförderten Riester-Vertrag durchschnittlich 1.104,13 Euro an Gesamtbeiträgen eingezahlt. Im Jahr 2014 waren es im Durchschnitt  925,49 Euro.