A. a) Bundesbank: Ansprüche von privaten Haushalten aus Rückstellungen bei Alterssicherungssystemen, Lebensversicherungen und Nicht-Lebensversicherungen in Mrd. Euro (2019 - 2024)
(Stand: Juni 2025)
19.11.2025
19.11.2025
Laut Finanzierungsrechnung der Deutschen Bundesbank beliefen sich die Ansprüche der privaten Haushalte an Versicherungs-, Alterssicherungs- und Standardgarantie-Systeme (VAS) im Jahr 2024 auf 2.569,4 Mrd. Euro. Dieser Betrag teilt sich auf drei Kategorien auf: Rückstellungen bei Lebensversicherungen (1.244,9 Mrd. Euro), Rückstellungen bei Alterssicherungssystemen, Ansprüche von Alterssicherungssystemen an die Träger von Alterssicherungssystemen und auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungen (1.274,8 Mrd. Euro) sowie auf Rückstellungen bei Nicht-Lebensversicherungen (49,7 Mrd. Euro). Zusammengefasst ergeben diese Positionen einen Anteil von 28,4 % an ihrem gesamten Geldvermögen in Höhe von 9.049,9 Mrd. Euro. Ihnen standen Verbindlichkeiten in Höhe von 2.316,5 Mrd. Euro gegenüber. Das Nettogeldvermögen der privaten Haushalte belief sich somit auf 6.733,4 Mrd. Euro.
Im Zeitraum von 2019 bis 2024 haben sich folgende Veränderungen ergeben. Der Anteil der Ansprüche an VAS--Systeme am gesamten Geldvermögen sank von 35,3% auf 28,4%. Sie liegen also mittlerweile knapp hinter den Anteilsrechten an Investmentfonds deren Anteil von 25,8% auf 31,6% stieg. Den Spitzenrang belegten Bargeld und Einlagen, deren Anteil von 31,7% auf 37,6% stieg.
Durch eine Neuabgrenzung ab dem Berichtsjahr 2022 weisen die Zeitreihen u.a. für „Ansprüche bei Nicht-Lebensversicherungsunternehmen“ deutlich niedrigere Werte auf als bei Veröffentlichungen aus Vorjahren. Das Kommunikationsteam der Bundesbank äußerte sich gegenüber der aba-Geschäftsstelle per E-Mail zu den Ursachen wie folgt: „Bei den versicherungstechnischen Rückstellungen der privaten Haushalte wurde im Berichtsjahr für das Jahr 2022 eine methodische Änderung vorgenommen, die zu einem Rückgang dieser Position geführt hat. Die neue Methode beruht auf dem Solvency-II-Meldewesen, welches zur Ermittlung/Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen die Discounted-Cashflow-Methode anwendet.“ Der hier abgebildeten Grafik liegt für alle Jahre die aktuelle, modifizierte Definition zugrunde.