2018-04-06 aba-Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP)

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aba-Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP)

06.04.2018

Aus Anlass der Beratungen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags über den Verordnungsentwurf über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) und der begleitenden steuerpolitischen Empfehlung hat die aba am 6. April 2018 in einer Kurzstellungnahme auf folgende Punkte hingewiesen (Zusammenfassung der zentralen Inhalte):

  1. In einer alternden Gesellschaft sollte eine nachhaltige Rentenpolitik v.a. auf den Ausbau der kollektiven betrieblichen Altersversorgung (bAV) setzen – statt auf individuelle Altersvorsorgeprodukte. In Deutschland ist die bAV schon lange ein wichtiger Bestandteil der Alterssicherung. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz vom Sommer 2017 hat sich der deutsche Gesetzgeber erneut zur bAV bekannt und entschieden, deren stärkere Verbreitung durch zahlreiche Maßnahmen - u.a. der Einführung des Sozialpartnermodells – zu unterstützen. Die aba spricht sich daher gegen eine EU-Initiative zum einseitigen Ausbau der dritten Säule aus. Hilfreich kann diese höchstens für Mitgliedstaaten sein, in denen derzeit weder betriebliche noch private Altersvorsorge signifikanten Rollen spielen.
  2. Der Erfolg von PEPP hängt neben sozialrechtlichen Regelungen auch in hohem Maße von den steuerlichen Rahmenbedingungen ab. Über die Altersversorgung, einschließlich ihrer Definition, der Gewichtung von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersversorgung sowie deren steuerlicher Rahmen, sollte auch in Zukunft nur auf nationaler Ebene entschieden werden. Eine Riester- oder gar Rürup-Förderung für ein EU-Produkt mit Kapitalzahlung könnte u.E. nicht nur die Attraktivität der bestehenden Riester- und Rürup-Produkte, sondern auch die bAV massiv beschädigen.
  3. Durch sog. Compartments soll bei PEPP sichergestellt werden, dass die nationalen Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Laut PEPP-Verordnungsvorschlag sollen alle PEPP-Anbieter binnen drei Jahren für jeden EU-Mitgliedstaat ein Compartment abbilden können. Allein diese Anforderung lässt kein einfaches und kostengünstiges EU-Produkt erwarten. Rückt man von dieser Anforderung ab, stellt man aber den Charakter von PEPP als europaweites Vorsorgeprodukt in Frage.
 
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