A. d) Gesetzliche Rentenversicherung: Entwicklung des durchschnittlichen „Rentenwegfallsalters“ in den alten Bundesländern seit 1960
(Frauen und Männer; Renten wg. verminderter Erwerbsfähigkeit und wg. Alters; Stand: Oktober 2025)
04.12.2025
04.12.2025
Das durchschnittliche „Rentenwegfallsalter“ bei Versichertenrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung seit 1960 in den alten Bundesländern um 21,7 % bei Frauen und um 15,3 % bei Männern gestiegen. So betrug im Jahr 2024 in den alten Bundesländern das durchschnittliche Wegfallsalter – bezogen auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Alters – in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Frauen 82,5 Jahre und bei Männern 79,1 Jahre. Gegenüber 1960 hat sich damit das Wegfallsalter bei Männern von 68,6 Jahren um 10,5 Jahre auf 79,1 Jahre im Jahr 2024 erhöht. Ein noch stärkerer Anstieg ist mit 14,7 Jahren bei den Frauen zu verzeichnen. Im angegebenen Zeitraum stieg das durchschnittliche Wegfallsalter von Frauen dabei von 67,8 Jahren (1960) auf 82,5 Jahre (2024).
In den neuen Bundesländern unterscheidet sich das durchschnittliche Wegfallsalter von Frauen noch stärker von jenem der Männer. Mit 83,0 Jahren hatten Frauen ein um 4,6 Jahre höheres durchschnittliches Wegfallsalter als Männer (78,4 Jahre). Das Wegfallsalter der Frauen in den neuen Bundesländern ist mit 83,0 Jahren im Durchschnitt um 0,5 Jahre höher als das in den alten Bundesländern. Westdeutsche Männer (79,1 Jahre) haben wiederum ein um 0,7 Jahre höheres Wegfallsalter als die Männer im Osten (78,4 Jahre). Das durchschnittliche Wegfallsalter ist für jedes Jahr als Querschnitt berechnet. Dabei haben die sich im Zeitablauf ändernden Altersstrukturen Einfluss auf das durchschnittliche Wegfallsalter. Vor 1980 fanden nur die Arbeiter- und Angestelltenversicherung – nicht also die knappschaftliche Rentenversicherung – Eingang in die Statistik.