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Umsetzung des EIOPA-Rentendatenprojekts: BaFin-Anhörung zur Allgemeinverfügung

16.09.2019

Um den EIOPA-Beschluss über die regelmäßigen EIOPA-Auskunftsersuchen an die nationalen Aufsichtsbehörden über die Bereitstellung von Informationen zur betrieblichen Altersversorgung vom April 2018 umzusetzen, beabsichtigt die BaFin aufgrund § 43a Abs. 1 Nr. 2 VAG Pensionsdaten zu erheben, und zwar durch eine bindenden Allgemeinverfügung für EbAV mit einer Bilanzsumme von über 100 Mio. Euro.

Am 4. September 2019 hat die BaFin ihren 83-seitigen Entwurf bis zum 16. September 2019 zur Konsultation gestellt.

Die aba hat sich mit einer Stellungnahme, die sowohl grundsätzliche Bedenken als auch Anmerkungen und Vorschläge im Einzelnen enthält, an der Konsultation beteiligt. aba-Mitglieder finden die Stellungnahme im Mitgliederbereich unter "Hintergrundpapiere".

Die BaFin hat darauf hingewiesen, dass die aba und die EbAV auch künftig gern Fragen zu den Anlagen I und II der geplanten Allgemeinverfügung an die BaFin schicken können. Auch nach Erlass der Allgemeinverfügung werde die BaFin dauerhaft ihre Hinweise zu den hieraus resultierenden Berichtspflichten regelmäßig aktualisieren und dadurch die Antworten auf zwischenzeitlich aufgetretene Fragen zugänglich machen.