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Finanztransaktionssteuer und Altersversorgungseinrichtungen

25.09.2019

Die Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf Basis des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit von zehn Mitgliedstaaten der EU, darunter Deutschland, wird erneut diskutiert. Die Steuer soll demnach auf den Erwerb von Aktien großer börsennotierter Unternehmen der teilnehmenden Mitgliedstaaten mit einem Börsenwert von mehr als 1 Mrd. EUR in Höhe von mind. 0,2% des ausmachenden Betrages erhoben werden. Die erneute Vorlage eines Richtlinienvorschlags gilt als wahrscheinlich. 

Wegen der drohenden negativen Auswirkungen der Finanztransaktionsteuer auf die kapitalgedeckte Altersversorgung und der Forderung nach einer Ausnahme hat sich im Juli 2019 PensionsEurope an die ständigen Vertretungen der beteiligten Mitgliedstaaten gewandt. Die aba hat mit AVB und AKA einen gemeinsamen Brief ans BMF geschickt.

Die großen Wirtschaftsverbände appellierten im September 2019 erneut an die Bundesregierung, dieses Vorhaben endgültig aufzugeben. Die Finanztransaktionssteuer schade der Altersvorsorge und verursache Kollateralschäden in der gewerblichen Wirtschaft.

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