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Finanztransaktionssteuer: Vorschlag von Olaf Scholz

12.12.2019

Die Einführung einer Finanztransaktionsteuer im Rahmen des „Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit“ von zehn Mitgliedstaaten der EU, unter ihnen Deutschland, ist im Dezember 2019 möglicherweise einen Schritt vorangekommen. Am 9. Dezember 2019 hat Finanzminister Olaf Scholz seinen europäischen Kollegen den am "Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit" beteiligten Staaten einen Vorschlag für einen Richtlinientext zur Einführung einer FTT vorgelegt. Gemeinsam mit der ABV und der AKA hatte sich die aba gegenüber dem Bundesfinanzministerium gegen eine Belastung der kapitalgedeckten Altersversorgung durch eine Finanztransaktionsteuer ausgesprochen (vgl. bAV-Update 3/2019, S. 5).

Laut einer Meldung auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums sieht der neue Vorschlag vor, „den Aktienerwerb von gelisteten Unternehmen, die ihren Hauptsitz im Inland haben sowie im Inland und im Ausland ausgegebene Hinterlegungsscheine, die mit Aktien dieser Unternehmen unterlegt sind“ zu besteuern. Einbezogen werden sollen Aktien von solchen Unternehmen, deren Marktkapitalisierung über 1 Mrd. Euro liegt; der Steuersatz soll 0,2 Prozent betragen.

Darüber hinaus soll es laut BMF eine „Reihe gut begründeter Ausnahmen“ geben. Hier nennt der Beitrag auf der Homepage die Herausnahme von Erstemissionen oder „Geschäfte, die der sog. Marktpflege“ dienen. Nicht auf der BMF-Homepage erwähnt, aber ebenfalls im Vorschlag enthalten, sind Opting-out-Möglichkeiten bei Altersversorgungseinrichtungen und Angebote der betrieblichen Altersversorgung von Lebensversicherungsunternehmen inkl. der für sie tätigen „collective investment undertakings“.

Die letzte Schätzung des Gesamtaufkommens der Steuer belief sich auf 3,4 Milliarden Euro in allen teilnehmenden Staaten, von denen ca. 1,2 Milliarden Euro auf Deutschland entfallen sollen, allerdings nur ohne Nutzung einer der vorgenannten Opting-Out-Regelungen. Hier ergeben sich auch direkte politische Bezüge zum Koalitionsbeschluss vom 10. November 2019, der vorsieht, die Einnahmen aus der Finanztransaktionsteuer als einen „wichtigen Beitrag“ zur Finanzierung der geplanten Grundrente für Versicherte mit mehr als 35 Beitragsjahren zu nutzen.

Ob und wie der Vorschlag von Scholz‘ Amtskollegen der anderen neun Staaten aufgegriffen wird, war Mitte Dezember 2019 noch offen.

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