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Wo überall gibt es in der Altersversorgung „Doppelverbeitragung“? – Zwei FNA-Studien

15.08.2019

Auf das Bruttogehalt und damit auch auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Ebenso wie auf die spätere Rentenleistung. Gleiches gilt für Teile der bAV, nicht aber für die private Vorsorge.

Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung Bund geförderte Studie zur Doppelverbeitragung in der Alterssicherung. Unter Leitung von Prof. Dr. Dirk Kiesewetter (Julius-Maximilians-Universität Würzburg) wird darin die unterschiedliche Belastung durch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in allen drei Säulen der Alterssicherung in der Anspar- und in der Auszahlungsphase untersucht.

In einem Kurzgutachten wird zunächst der Begriff der Doppelverbeitragung präzisiert, indem Beiträge zu und Rückflüsse aus einer Maßnahme der Alterssicherung als Teile einer einheitlichen ökonomischen Maßnahme verstanden werden, die dazu dient, Konsummöglichkeiten aus der Erwerbs- in die Rentenphase zu verlagern. Diese Begrifflichkeit wird dann auf die drei Säulen der Altersversorgung angewandt.

Um einen besseren Vergleich der unterschiedlichen beitragsrechtlichen Belastungen zu ermöglichen, entwickeln die Würzburger Forscher in einem zweiten Gutachten einen ökonomisch fundierten Maßstab zur Messung der Verbeitragungsintensität in den einzelnen Altersvorsorgeformen.

In einer der nächsten Ausgaben der BetrAV wird über das Forschungsvorhaben näher berichtet werden.