Wo überall gibt es in der Altersversorgung „Doppelverbeitragung“? – Zwei FNA-Studien
15.08.2019
Auf das Bruttogehalt und damit auch auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Ebenso wie auf die spätere Rentenleistung. Gleiches gilt für Teile der bAV, nicht aber für die private Vorsorge.
Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung Bund geförderte Studie zur Doppelverbeitragung in der Alterssicherung. Unter Leitung von Prof. Dr. Dirk Kiesewetter (Julius-Maximilians-Universität Würzburg) wird darin die unterschiedliche Belastung durch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in allen drei Säulen der Alterssicherung in der Anspar- und in der Auszahlungsphase untersucht.
Um einen besseren Vergleich der unterschiedlichen beitragsrechtlichen Belastungen zu ermöglichen, entwickeln die Würzburger Forscher in einem zweiten Gutachten einen ökonomisch fundierten Maßstab zur Messung der Verbeitragungsintensität in den einzelnen Altersvorsorgeformen.