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Einführung eines Freibetrags in der GKV löst Problem der Doppelverbeitragung nicht vollständig

19.12.2019

Das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) wurde am 12. Dezember 2019 im Bundestag in 2. und 3. Lesung verabschiedet und wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Durch die Reform wird die Freigrenze des § 226 Abs. 2 SGB V in Höhe von 159,20 Euro (Wert ab 1.1.2020) durch einen Freibetrag ergänzt, der ausschließlich für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des § 229 Abs. 1 Satz°1 Nr. 5 SGB V greift und dies auch nur für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, nicht für Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die aba bewertet die Reform ambivalent. In einer Pressemitteilung von 6. Dezember 2019 urteilte der aba-Vorsitzende Dr. Georg Thurnes u.a.: „Der vorliegende Entwurf des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes stellt zwar einen weiteren Schritt auf dem Weg zur notwendigen Beitragsentlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner dar. Dennoch wird es auch in Zukunft viele Fälle einer zweimaligen Vollverbeitragung geben.“ Ausführliche Belege und Hintergrundinformationen hierzu hat die aba in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags aufgenommen.

Die Reform tritt bereits ab 1. Januar 2020 in Kraft, muss aber im Laufe des neuen Jahres noch umgesetzt werden. Dabei schließt eine in den parlamentarischen Beratungen eingebrachte Änderung Verzinsungsansprüche für Rückberechnungen (und Erstattung von zunächst in unveränderter Höhe erhobenen Beiträgen) bis 31.12.2020 aus.

Veranstaltungshinweis: Davon unabhängig wirft die Reform für Zahlstellen und Krankenkassen eine Vielzahl komplexer Umsetzungsfragen auf. Hierzu hat die aba in Kooperation mit dem CAMPUS Institut ein Online-Seminar mit über 140 Teilnehmern erfolgreich durchgeführt. Die Aufzeichnung der Veranstaltung mit dem Titel „Erleichterung bei der Verbeitragung von Betriebsrenten - Theorie und Praxis“ kann noch bis 17. Januar 2020 über die Internetseite des CAMPUS-Instituts als Webstream gebucht werden.