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Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) veröffentlicht

20.12.2019

Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurde am 19. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Bundestag hatte am 14. November 2019 das Aktionärsrechte-Umsetzungsgesetz (BT-Link für weitere Informationen, inkl. Plenarprotokoll vom 14. November) mit den Änderungsvorschlägen des federführenden BT-Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz; Drucksache 19/15153) verabschiedet.

Die aba hatte sich im Laufe des europäischen Gesetzgebungsverfahrens und dann national vor allem beim BMJV-Referentenentwurf intensiv eingebracht. Inhaltlich wurde gegenüber dem Gesetzentwurf – wie erwartet – zu den für die EbAV und Versicherungsunternehmen relevanten §§ 134a-134d AktG nichts mehr geändert. Diese Regelungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft (Art. 16 ARUG II). Die aba hat sich daher in den letzten Wochen bereits mit Fragen der Umsetzung von § 134b AktG (Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht, Abstimmungsverhalten) und von § 134 c AktG (Offenlegungspflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern) befasst.