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E. a) EIOPA: Grenzüberschreitende Aktivitäten von EbAV von und nach Deutschland

(Stand: Nov. 2023)

05.12.2023

Nach dem Bericht der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) vom Dezember 2021 über grenzüberschreitende Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) waren Ende 2020 nur 33 EbAV im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) grenzüberschreitend tätig. Diese Zahl stellt einen deutlichen Rückgang gegenüber den 73 grenzüberschreitend tätigen EbAV im Jahr 2017 dar. Der Rückgang ist v.a. auf den Austritt  des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zurückzuführen.

Für Deutschland nennt der Bericht folgende Zahlen: Von Deutschland aus waren 4 deutsche EbAV in Österreich und Luxemburg tätig. In Deutschland waren 7 EbAV folgender Herkunft tätig: 3 aus Luxemburg, 2 aus Liechtenstein, 1 aus Belgien und 1 aus Österreich.

Grenzüberschreitende EbAV innerhalb des EWR haben rund 70.000 Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger, dies entspricht weniger als 0,2% aller Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger. Grenzüberschreitend tätige EbAV verwalten ein Vermögen von 11,3 Mrd. Euro (0,4 % des Vermögens aller EbAV).

Insgesamt gilt: Die Zahl der grenzüberschreitenden EbAV hat seit 2010 nicht mehr zugenommen und wird nach Meinung der EIOPA-Experten auch nicht mehr zunehmen. Als Gründe werden gesehen: Die geforderte Anwendung des Sozial- und Arbeitsrechts im Tätigkeitsland erhöhen die Komplexität und operationellen Risiken bei der Verwaltung grenzüberschreitender EbAV grenzüberschreitender EbAV und machen teils die Vorteile  grenzüberschreitender Tätigkeit zunichte.