E. a) EIOPA: Grenzüberschreitende Aktivitäten von EbAV von und nach Deutschland
(Stand: Februar 2025)
19.11.2025
19.11.2025
Nach dem Bericht der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) vom Februar 2025 über grenzüberschreitende Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) waren Ende 2023 nur 28 EbAV im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) grenzüberschreitend tätig (drei weniger als noch Ende 2022). Im Vergleich zum Jahr 2017 zeigt sich ein noch deutlicherer Rückgang gegenüber den damals 73 grenzüberschreitend tätigen EbAV. Die rückläufige Entwicklung ist insbesondere, aber nicht nur auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zurückzuführen.
Für Deutschland nennt der Bericht folgende Zahlen: Von Deutschland aus waren 3 deutsche EbAV in Österreich und Luxemburg tätig. In Deutschland waren 7 EbAV folgender Herkunft tätig: 2 aus Luxemburg, 2 aus Liechtenstein, 2 aus Belgien und 1 aus Österreich.
Grenzüberschreitende EbAV innerhalb des EWR hatten im Jahr 2023 88.526 Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger (2022 noch rund 100.000, vgl. EIOPA-Report von 2023, S. 3). Dies entspricht 0,12% aller Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger. Grenzüberschreitend tätige EbAV verwalten ein Vermögen von 11 Mrd. Euro (0,4 % des Vermögens aller EbAV).
Insgesamt gilt: Die Zahl der grenzüberschreitend tätigen EbAV ist seit mehreren Jahren rückläufig, zuletzt auch in Deutschland. Als eine der Ursachen macht EIOPA im Bericht vom 11. Februar 2025 das Zustimmungserfordernis für grenzüberschreitende Übertragungen aus (Art. 12 EbAV II RL). Der Bericht äußert die Erwartung, dass Maßnahmen ergriffen werden, um den Binnenmarkt für betriebliche Altersversorgung zu vergrößern. Denn ein robuster Binnenmarkt für die Altersversorgung trage auch zu den Zielen der Kapitalmarktunion (CMU) beiträgt (S. 23).