A. c) Gesetzliche Rentenversicherung: durchschnittliche Rentenbezugsdauer in den alten Bundesländern seit 1960 (Frauen und Männer)
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters nach SGB VI (Stand: Oktober 2025)
04.12.2025
04.12.2025
Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer in der gesetzlichen Rentenversicherung (alte Bundesländer) seit 1960 für Frauen um 103 % und für in den alten Bundesländern die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von Frauen 21,5 Jahre und Männer um 97 % erhöht. Im Jahre 2024 betrug die von Männern 18,9 Jahre (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Renten wegen Alters nach SGB VI). Gegenüber 1960 hat sich die Rentenbezugszeit von Männern von 9,6 Jahren um 9,3 Jahre auf 18,9 Jahre (2024) erhöht. Ein prozentual und in absoluten Zahlen noch stärkerer Anstieg ist bei der Rentenbezugsdauer von Frauen zu registrieren: im angegebenen Zeitraum stieg die Rentenbezugsdauer von 10,6 Jahren (1960) um 10,9 Jahre auf 21,5 Jahre (2023 und 2024 in jeweils gleicher Höhe).
In den neuen Bundesländern war die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von Frauen noch deutlich länger als die der Männer. So hatten im Jahr 2024 Frauen mit 24,5 Jahren eine um 5,5 Jahre längere Rentenbezugsdauer als Männer (19,0 Jahre). Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von Frauen in den neuen Bundesländern war damit auch um 3,0 Jahre höher als in den alten Bundesländern. Demgegenüber war im Jahr 2024 die Rentenbezugsdauern westdeutschen und ostdeutscher Männer nahezu identisch (West: 18,9; Ost: 19,0).
Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer ist für jedes Jahr als Querschnitt berechnet. Die Länge der Bezugsdauer wird durch Rechtsänderungen und durch die sich im Zeitablauf ändernde Altersstruktur beeinflusst. Zu berücksichtigen ist auch, dass vor 1980 nur die Arbeiter- und Angestelltenversicherung – nicht also die knappschaftliche Rentenversicherung – Eingang in die Statistik fand.