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aba fordert Reform von § 6a EStG

30.04.2018

Die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung fordert eine Reform des steuerlichen Rechnungszinses und des Bewertungsverfahrens in § 6a des Einkommensteuergesetzes (EStG). „Der steuerliche Abzinsungssatz von 6% ist angesichts des Niedrigzinsumfeldes deutlich zu hoch. Damit werden die Unternehmen in Deutschland gezwungen, dem Staat ein zinsloses Darlehen zu gewähren.“, sagte Georg Geberth, Leiter des Fachausschusses Steuerrecht, auf dem 12. aba-Forum Steuerrecht in Mannheim. Zudem sei das Bewertungsverfahren in Bezug auf moderne, effiziente und flexible Zusageformen nicht sachgerecht. 

Anhand des Bewertungsverfahrens werden die zu bildenden steuerlichen Rückstellungen berechnet. 

Geberth stellte auf dem Forum Steuerrecht vor über 100 Experten der betrieblichen Altersversorgung ein Papier vor, das die Überlegungen der aba zu Rechnungszins und Bewertungsverfahren in verständlicher Sprache auf den Punkt bringt.