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Beschluss über EIOPA-Berichtspflichten veröffentlicht

30.04.2018

Ende April 2018 hat EIOPA den Beschluss über die regelmäßigen EIOPA-Auskunftsersuchen an die nationalen Aufsichtsbehörden über die Bereitstellung von Informationen zur betrieblichen Altersversorgung veröffentlicht.

Diesem Beschluss ging kein Gesetzgebungsverfahren, sondern allein eine öffentliche Konsultation im Sommer 2017 voraus, an der sich u.a. PensionsEurope und aba mit sehr kritischen Stellungnahmen beteiligt hatten.

Mit diesem EIOPA-Beschluss wird – weitgehend analog zur dritten Säule von Solveny-II für Versicherungsunternehmen – ein EU-weit einheitlicher Berichterstattungsrahmen für die EbAV geschaffen, und zwar allein auf Grundlage von Art. 35 EIOPA-Verordnung. Damit kommen auf EbAV zusätzlich zu den bereits bestehenden nationalen Meldepflichten und den künftigen EZB-Berichtspflichten sehr detaillierte EIOPA-Meldeanforderungen zu (u.a. Look-through-Ansatz für Fondsinvestitionen, umfangreiche Daten zu jeder einzelnen Direktanlage, Informationen über Veränderungen der versicherungstechnischen Verpflichtungen, eine Aufschlüsselung der Kapitalanlageerträge, der Verwaltungskosten und Angaben zu „sponsor's financials“).

Alle deutschen EbAV werden meldepflichtig sein. Die BaFin muss sämtliche individuellen Daten von EbAV, die eine Bilanzsumme über 1 Milliarde Euro haben, an EIOPA weitergeben.

Die künftigen Berichtspflichten werden zu einem erheblichen Mehraufwand der EbAV und ggf. zu einem Meldeformat führen, das für die meisten neu und teuer ist (XBRL–Meldeformat). Jährliche Daten sind erstmals für 2019 im Jahr 2020 an die BaFin zu liefern. Vierteljährliche Daten sind erstmals für das dritte Quartal 2019 abzugeben, und zwar im vierten Quartal 2019. Im Gegensatz zu den Solvency-II-Berichtspflichten sind bei EbAV keine Proberunden vorgesehen.

Der aba-Fachausschuss Kapitalanlage und Regulatorik wird in Zusammenarbeit mit den Fachvereinigungen Pensionskasse und Pensionsfonds eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Andreas Hilka zur Begleitung der Umsetzung der neuen Berichtspflichten gründen.