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Überarbeitung der EU-Aufsichtsstruktur: ECON-Berichtsentwurf und geänderter KOM-Verordnungsvorschlag

28.09.2018

Zur Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion hatte die EU-Kommission am 20. September 2017 den Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung der EU-Aufsichtsstruktur (ESA Review) vorgelegt. Am 10. Juli 2018 hatten die beiden Berichterstatter des Europäischen Parlamentes (EP), Burkhard Balz (D, EVP) und Pervenche Berès (F, S&D), den Berichtsentwurf mit 277 Änderungsanträgen vorgelegt. Die Änderungsanträge des Berichtsentwurfs sehen u.a. vor:

  • Ausweitung der Informations- und Beteiligungsrechte des EPs und des Rats (insbesondere neu begründete oder wirksamer ausgestaltete parlamentarische Kontrollrechte, Mitwirkung des EP an Personalentscheidungen, mehr Transparenz und Rechenschaft der EU-Aufsichtsbehörden);
  • „beschränkende“ Änderungen zu Aufgaben und Befugnissen für EIOPA (u.a. klarere Fassung von Vorschriften; Vorgaben für mehr Transparenz und Publizität; Ausbau von Beschwerderechten; Streichung der von der KOM vorgeschlagenen delegierten Rechtsakte); Ergänzung und Präzisierung der Vorschriften über Leitlinien und Empfehlungen (Art. 16), über Stellungnahmen (Art. 16a neu) sowie über Fragen und Antworten (Art. 16b neu);
  • grundsätzlicher Erhalt der bestehenden Finanzierungsstruktur, d.h. Finanzierung der Europäischen Aufsichtsbehörden über den EU-Haushalt unddie nationalen Aufsichtsbehörden; die Höhe direkter Beiträge von Finanzinstituten soll an das Ausmaß einer direkten Beaufsichtigung durch die ESA gebunden werden.

Eine ausführliche Auswertung des Berichtentwurfs wurde in der Ausgabe 3/2018 des Newsletters bAV-Update veröffentlicht.

Zu den seit August 2018 eingetretenen Entwicklungen zählt: Die Kommission hat ihren Verordnungsvorschlag am 12. September 2018 um Änderungen der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erweitert. Der Ablauf der Beratungen im Rat und Europäischen Parlament ist dadurch jedoch unbeeinträchtigt. Im Europäischen Parlament hat der Abgeordnete Othmar Karas (EVP) die durch den Wechsel von Burkhard Balz in den Vorstand der Deutschen Bundesbank frei gewordene Position des zweiten Berichterstatters zu dem Gesetzgebungsverfahren eingenommen.