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EU erklärt: Trilog

28.12.2018

Der Begriff des Trilogs beschreibt Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament über einen europäischen Rechtsakt im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, des rein zahlenmäßig wichtigsten Rechtsetzungsverfahrens. Dieses erfordert für die Verabschiedung eines Rechtsakts eine absolute Mehrheit im Europäischen Parlament und eine qualifizierte Mehrheit im Rat. Der Trilog als dreiseitiger Verhandlungsprozess wird normalerweise eingeleitet, wenn der Rat den Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments zu einem Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission nicht zustimmt.

Wichtig in der Praxis ist die Unterscheidung zwischen dem „formellen“ in Artikel 294 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) geregelten Trilog und einem „informellen“ Verfahren.

Beim formellen Trilog stimmt das Plenum des Europäischen Parlaments über einen Bericht des federführenden Ausschusses ab und schließt damit die erste Lesung ab. Danach konstituiert sich eine verhältnismäßig große Verhandlungsdelegation, die allein seitens des EU-Parlaments aus 28 Abgeordneten besteht, zusammengesetzt nach der Stärke der Fraktionen. Im informellen Trilog wird hingegen der Abschluss der ersten Lesung angesichts eines sich abzeichnenden Dissenses bewusst aufgeschoben. Stattdessen wird eine kleine Delegation gebildet. Sie besteht aus dem Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses, dem Berichterstatter und den „Schattenberichterstattern“, also den für das Gesetzgebungsprojekt zuständigen Abgeordneten in den einzelnen Fraktionen. Der Bericht des federführenden Ausschusses bildet das Verhandlungsmandat. Wird in den Verhandlungen mit den Vertretern des Rats und der Kommission eine Einigung erzielt, kann das Gesetzgebungsverfahren noch in erster Lesung abgeschlossen werden.

Der informelle Trilog hat den Vorteil, dass er die Gesetzgebungsverfahren beschleunigt. Studien belegen, dass er sich gegenüber dem formellen Trilog mittlerweile klar durchgesetzt hat. Allerdings wird dabei kritisiert, dass er Entscheidungsprozesse intransparent werden lässt und Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments verkürzt.