EbAV-II-Umsetzung: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere Staaten eingeleitet
29.03.2019
Die Generaldirektion für Finanzstabilität und Kapitalmärkte (GD FISMA) der EU-Kommission (KOM) hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren in Zusammenhang mit der Umsetzung der EbAV-II-RL eingeleitet.
Mit diesem Instrument kann die KOM gegen EU-Länder vorgehen, die europäisches Recht nicht korrekt umsetzen, z.B. durch inhaltliche Mängel in Umsetzungsgesetzen oder durch versäumte Umsetzungsfristen. Die Kommission kann den Gerichtshof anrufen, der in bestimmten Fällen die Zahlung von Strafgeldern anordnen kann (weitere Details auf den Internetseiten der EU-Kommission).
Betroffen sind neben Deutschland eine ganze Reihe weiterer Staaten (KOM-Umsetzungsüberblick). Nähere Details sind zwar nicht bekannt, ein Zusammenhang mit der bislang unvollständigen Umsetzung der Regelungen über die Informationspflichten steht aber zu vermuten.
Deutschland zählt zur Gruppe jener Staaten, die bislang lediglich eine teilweise (also aus Sicht der KOM unvollständige) Umsetzung der Richtlinie nach Brüssel gemeldet haben. Hierzu zählen außerdem Bulgarien, Tschechische Republik, Lettland und die Niederlande. Bislang noch keinerlei Maßnahmen zur Umsetzung haben demgegenüber Zypern, Frankreich, Griechenland, Irland, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Schweden gemeldet. Über eine vollständige Umsetzung haben Österreich, Belgien, Kroatien, Dänemark, Estland, Finnland, Ungarn, Italien, Litauen, Slowakei und Vereinigtes Königreich informiert.
EbAV-II-RL
Information der Kommission zu Vertragsverletzungsverfahren