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EU erklärt: Europäisches Semester

29.03.2019

Das Europäische Semester ist Teil des Rahmenwerkes für die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union und soll dazu beitragen, übermäßige Staatsschulden sowie makroökonomische Ungleichgewichte zu vermeiden und Strukturreformen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum sowie Investitionen zu fördern. Jedes Jahr analysiert die Kommission eingehend die geplanten haushaltspolitischen, makroökonomischen und strukturellen Reformen der Mitgliedstaaten. Sie gibt den EU-Ländern daraufhin länderspezifische Empfehlungen für die kommenden 12 bis 18 Monate. Der Rat genehmigt und verabschiedet die Vorschläge der Kommission (Detaillierter Überblick über den Prozess).

Der am 27. Februar 2019 von der EU Kommission vorgelegte Länderbericht Deutschland 2019 konstatiert, dass Investitionsanstrengungen und Strukturreformen in Deutschland notwendig sind. Die deutsche Wirtschaft ist im Berichtszeitraum weiter gewachsen und der Haushaltsüberschuss hat sich ausgeweitet. Investitionen wären daher möglich und sollten sich auf Digital-, Energie- und Verkehrsinfrastruktur sowie auf Bildung und Innovation konzentrieren. In der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen von 2018 hat Deutschland laut EU-Kommission „begrenzte Fortschritte“ erzielt.

Beim Thema Renten liegt der Schwerpunkt auf der ersten Säule (Druck auf die öffentlichen Finanzen durch demografischen Wandel, Ausscheiden der Babyboomer-Generation aus dem Erwerbsleben). Trotz der jüngsten Änderungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung (Verbesserungen bei der Mütter- und Erwerbsminderungsrente sowie die „doppelte Haltelinie“) könnten laut Länderbericht „strukturelle Maßnahmen erforderlich werden, um langfristig angemessene Renten zu gewährleisten“. Konkrete Reformvorschläge sind u.a. das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln und den Kreis der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Selbstständige) zu erweitern. Die zweite Säule wird erwähnt („Außerdem könnten wohldurchdachte Renten der zweiten und dritten Säule die erste Säule in erheblichem Maße ergänzen.“ S. 44), hier werden jedoch – im Gegensatz zur Riester-Rente – keine konkreten Reformvorschläge gemacht.