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EIOPA-Stresstest 2019 für EbAV eingeleitet, DAV veröffentlicht Anleitung zu dessen Durchführung

02.04.2019

Am 2. April 2019 erfolgte der offizielle Start für den EIOPA Stresstest 2019 für EbAV.

Auf einer dazu eingerichteten EIOPA-Internetseite wurden eine Presseerklärung sowie die Stresstest-Spezifikationen veröffentlicht, ferner ein Zeitplan und weitere Unterlagen.

Die Abgabefrist für die teilnehmenden EbAV bei den nationalen Aufsichtsbehörden ist der 19. Juni 2019. Die Veröffentlichung des EIOPA Stresstest-Berichts ist für Dezember 2019 zu erwarten.

Mitte Februar 2019 hatte die BaFin einen Teil der Pensionskassen und Pensionsfonds über ihre Teilnahme am EIOPA-Stresstest 2019 informiert. Da 2019 eine Marktabdeckung von jeweils 60% in den Mitgliedstaaten erreicht werden soll, wird der Kreis der verpflichteten EbAV deutlich größer sein als in der Vergangenheit. PensionsEurope hat – unterstützt durch eine kleine Arbeitsgruppe, der auch aba-Mitglieder angehörten – an der bis 21. Februar 2019 durchgeführten informellen Konsultation von EIOPA zu den Entwürfen für den Stresstest 2019 teilgenommen.

Für die praktische Durchführung des Stresstests hat, zeitgleich mit dem Beginn des Stresstests, die Deutsche Aktuarvereinigung eine 70-seitige „Anleitung zur Durchführung des Stresstests 2019 von EIOPA für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“ erstellt und veröffentlicht. Ergänzt wurde diese Anleitung um eine Hilfestellung zur Cashflow-Analyse (zu finden über Ergebnisberichte im Bereich Altersvorsorge auf folgender DAV-Website) sowie um eine Übersetzung des Fragebogens zu ESG-Kriterien.