normal keine LG

Mobilitätsrichtlinie national umgesetzt

23.12.2015

Im April 2014 wurde nach langjähriger Diskussion die Richtlinie „über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen“ im Amtsblatt veröffentlicht.

Nach sehr kontroversen Diskussionen des Vorschlags einer „Portabilitäts-RL“ im Okt. 2005 im Rat und Europäischen Parlament hatte die EU-Kommission im Okt. 2007 erneut einen RL-Vorschlag vorgelegt. Dieser strebte „nur“ noch EU-weite Mindeststandards für Erwerb und Erhalt von Zusatzrentenansprüchen an, gleichwohl kam das Gesetzgebungsverfahren Ende 2007 zum Stillstand. Ende 2012 nahm der Rat dann seine Arbeit daran wieder auf. Nachdem sich der Rat im Juni 2013 auf eine allgemeine Ausrichtung zum geänderten RL-Vorschlag geeinigt, Rat, Europäisches Parlament und EU-Kommission im Trilog im Nov. 2013 einen Kompromiss zur Ex-Portabilitäts-RL erzielt und der Rat sich im Febr. 2014 auf einen Standpunkt des Rates (1. Lesung) festgelegt hatte, wurde der RL-Vorschlag dann im April 2014 vom Europäischen Parlament angenommen.

Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie, das am 21. Dezember 2015 verabschiedet worden ist. Die Teile des Gesetzes, die sich auf die Umsetzung der Mobilitiäts-RL beziehen, treten am 01.01.2018 in Kraft.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.