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aba-Stellungnahme zur Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 24.07.2013

24.07.2017

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 zahlreiche Änderungen bei den steuerlichen Regelungen der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Aufgrund dessen hat das BMF den Entwurf eines Schreibens vorgelegt, das diese steuerlichen Regelungen begleitet und das „noch in diesem Jahr“ veröffentlicht werden soll.

Die aba hat zum Entwurf des BMF zur Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 24. Juli 2013 Stellung genommen. In ihrer Stellungnahme fordert die aba, die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz eröffneten Spielräume möglichst weit zu nutzen und den sich aus der Anwendung ergebenden Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.

 Erfreulich ist aus Sicht der aba, dass das BMF die Gelegenheit genutzt hat klarzustellen, dass die Möglichkeit einer Kapitalabfindung ungeachtet des BFH-Urteils vom 20. September 2016   X R 23/15 der Anwendung von § 3 Nr. 63 EStG nicht entgegensteht.

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