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Betriebsrentenstärkungsgesetz im Bundesgesetzblatt: Änderungen im Überblick (Arbeitshilfe)

23.08.2017

Nachdem das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Juni den Bundestag und im Juli den Bundesrat passiert hat, ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz nun im Bundesgesetzblatt erschienen.

Wie das Artikelgesetz sich in das bestehende Gesetz einfügt, kann in der nachfolgend verlinkten aba-Arbeitshilfe zum Betriebsrentenstärkungsgesetz nachvollzogen werden. 

Die aba hat in den letzten Jahren das Gesetzgebungsverfahren eingehend begleitet, unter anderem mit den unten abrufbaren Stellungnahmen gegenüber dem BMAS und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag.

Die aba bewertet aba-Vorstandsvorsitzender Heribert Karch zeigte sich trotz Skepsis in Einzelpunkten insgesamt zufrieden und zuversichtlich, dass die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland durch das Gesetz verbessert werden: „Die Politik hat geliefert: Jetzt ist es an den Stakeholdern in der bAV, die neuen Spielräume auszuschöpfen. Arbeitgeber, Gewerkschaften und Versorgungs-einrichtungen können nun aufs Neue zeigen, dass die zweite Säule der Alterssicherung bei ihnen in guten Händen ist. Das Gesetz hat für alle etwas zu bieten – weit mehr als Zielrente und reine Beitragszusage.“

Weiterführend:

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