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EIOPA-Stresstest 2017: EIOPA-Bericht zu Ergebnissen veröffentlicht

19.12.2017

EIOPA hat am 13. Dezember 2017 den 96seitigen Bericht zum EIOPA-Stresstest-2017 veröffentlicht (abrufbar auf dieser Seite am unteren Seitenrand unter "News"). Der Stresstest für Leistungszusagen, der bislang für die deutschen Pensionskassen und Pensionsfonds relevant ist, wurde sowohl auf der Grundlage der jeweiligen nationalen Rechnungslegungs- und Aufsichtsstandards – in Deutschland also das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Regelungen nach Solvency I – als auch auf der Basis eines von EIOPA entwickelten einheitlichen europäischen Bewertungsstandards durchgeführt. Erstmals hatte EIOPA im Stresstest die künftigen Zahlungsströme der EbAV aus Beiträgen und Leistungen abgefragt. Die von EIOPA angestrebte Marktabdeckung von 50 Prozent der jeweiligen nationalen EbAV-Sektoren wurde in Deutschland aus Sicht der BaFin mit einer für den deutschen Markt repräsentativen Auswahl von Pensionskassen und -fonds erreicht.

In der BaFin-Pressemeldung „Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung: EIOPA veröffentlicht Auswertungsbericht“ vom 13. Dezember 2017 war u.a. zu lesen: „Die Ergebnisse des Stresstests bestätigen erneut die bekannte Einschätzung der BaFin, dass eine andauernde Niedrigzinsphase für den deutschen EbAV-Sektor eine große Herausforderung bliebe. Dies gilt erst recht für das im Stresstest verwandte Szenario einer negativen Entwicklung der Kapitalmärkte. Deutsche EbAV haben in den vergangenen Jahren in Reaktion auf die niedrigen Zinsen bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Insbesondere haben sie ihre Deckungsrückstellungen verstärkt und die Überschussbeteiligung reduziert. Die BaFin steht hierzu mit den EbAV in engem Kontakt. Die Maßnahmen sind in den nächsten Jahren fortzusetzen. Die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte reine Beitragszusage (siehe BaFinJournal Juli 2017 ) könnte zwar ein guter Weg sein, um Probleme mit hohen Garantiezinsen künftig zu vermeiden, hilft aber nicht dabei, die hohen Garantien der Vergangenheit besser zu bewältigen. Auch der EIOPA-Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung weist darauf hin, dass es trotz der bereits ergriffenen Maßnahmen in den nächsten Jahren bei einigen Pensionskassen zu Schieflagen kommen könnte, wenn nicht Mittel von außen zugeführt werden“, erklärte Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht. Solche Mittel könnten von Aktionären oder von Arbeitgebern, die Pensionskassen für die betriebliche Altersversorgung ihrer Arbeitnehmer nutzen, zur Verfügung gestellt werden. Die Zurverfügungstellung externer Mittel ist häufig mit komplexen Fragen verbunden, beispielsweise dann, wenn eine sehr große Anzahl an Arbeitgebern vorhanden ist. Aus Sicht der BaFin ist es daher wichtig, dass die Pensionskassen die potenziellen externen Geldgeber frühzeitig einbeziehen, um für alle Beteiligten möglichst wirksame und effiziente Lösungen zu finden.“

Ein gegenüber EIOPA kritischerer Tenor legt der Pressemitteilung von PensionsEurope vom 14. Dezember 2017 und dem Artikel „Von Bären und Diensten“ von Dr. Georg Thurnes vom 21. Dezember 2017 zugrunde. Empfehlenswert zum EIOPA Stresstest 2017 ist der Beitrag „EIOPA Stresstest 2017 – Erfahrungen und kritische Kommentare aus Sicht einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), den Dr. Stefan Nellshen in Heft 8/2017 der aba-Zeitschrift veröffentlicht hatte