EU-Aufsichtsstruktur: Bundesrat und PensionsEurope kritisieren geplante Reform
03.04.2018
Anfang Februar 2018 hat der Bundesrat einen kritischen Beschluss zur Überarbeitung der EU-Aufsichtsstruktur gefasst, zur der EU-Kommission im Sept. 2017 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt hatte. Seine „Bedenken im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit“ beziehen sich auf eine Vielzahl von Aspekten.
Die Länderkammer stellt sich deutlich gegen die vorgesehene Entmachtung der nationalen Aufsichtsbehörden (ESAs) und gegen eine ausufernde EU-Regulierung über Leitlinien und Empfehlungen durch die EU-Aufsichtsbehörden. Der Bundesrat kritisiert eine faktische „Selbstmandatierung“ der ESAs. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass deren Leitlinien und Empfehlungen in der Aufsichtspraxis heute bereits faktisch verbindliches Recht darstellen. Für die Richtigkeit dieser Sichtweise lieferte die BaFin selbst am 15. Februar 2018 einen Beleg. In einem auf ihrer Internetseite veröffentlichten Hinweis verkündete sie, „grundsätzlich alle Leitlinien sowie Fragen und Antworten [der europäischen Aufsichtsbehörden] in ihre Verwaltungspraxis“ zu übernehmen.
Kritik übt der Bundesrat auch an der geplanten Einführung „strategischer“ Aufsichtspläne (nach dem Willen der Kommission geregelt in einem jeweils in allen drei Verordnungen neu eingefügten Artikel 29a) sowie der Einrichtung eines mit hauptamtlichen Mitarbeitern besetzten „Direktoriums“ als neues Leitungsgremium. Es gebe in der aufsichtsrechtlichen Konvergenz keine so gravierenden Mängel, die diese Form einer „direkten Aufsicht durch die Hintertür“ rechtfertigen könne.
Der Bundesrat kritisiert ferner die geplante Umstellung der Finanzierung der ESAs und spricht sich für eine Beibehaltung der derzeitigen Finanzierungsstruktur der ESAs aus. Die ESAs werden bislang zu 40 Prozent aus Beiträgen des EU-Haushalts und zu 60 Prozent von den nationalen Aufsichtsbehörden finanziert. Künftig sollen die letztgenannten 60 Prozent direkt von den beaufsichtigten Unternehmen (dazu zählen auch EbAV) erhoben werden. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass dadurch die ESAs – ohne das Korrektiv der nationalen Aufseher – noch leichter ihre Kompetenzen ausweiten können und ihre Budgetdisziplin nicht gefördert wird.
PensionsEurope hat unter Beteiligung der aba Mitte März 2018 ebenfalls ein Positionspapier erstellt. Darin verweist der Verband auf die Einbettung von Altersversorgungseinrichtungen in das nationale Arbeits- und Sozialrecht sowie auf die zu beachtende Verzahnung der Systeme der zweiten Säule mit den jeweiligen gesetzlichen Rentensystemen als erste Säule. PensionsEurope stellt die Notwendigkeit einer aufsichtsrechtlichen Konvergenz für EbAV in Frage. Hinsichtlich des seitens EU-Kommission vorgeschlagenen unabhängigen Direktoriums, das den bisherigen Verwaltungsrat ersetzen soll, appelliert PensionsEurope, dass dort dauerhaft eine ausreichende Expertise zu Fragen der Altersvorsorge vorhanden sein muss. Stresstestergebnisse einzelner EbAV sollen auch weiterhin nicht veröffentlicht werden Da EbAV keiner direkten Aufsicht durch EIOPA unterliegen, lehnt PensionsEurope die geplanten Aufsichtsgebühren für die Einrichtungen ab, die den heutigen Finanzierungsanteil der nationalen Aufsichtsbehörden ersetzen sollen. Hinsichtlich des Europäische Ausschuss für Systemrisiken warnt der Verband vor einer zu stark bankengeprägten Betrachtungsweise („bank bias“).