normal keine LG

EIOPA-Bericht zur EbAV-II-Umsetzung: Leistungs-/Renteninformation

19.12.2018

Am 13. November 2018 hat EIOPA den Bericht Implementation of IORP II: Report on the Pension Benefit Statement: guidance and prinipcles based on current practices veröffentlicht.

Der Bericht ist Teil von EIOPAs Arbeit zur Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie und behandelt das Thema Leistungs-/Renteninformation (Art. 39 EbAV-II-RL). Der Bericht baut auf dem Bericht "Good Practices on Information Provision for DC Schemes" vom Jan. 2013 auf (sog. "Max Report"). Er analysiert die bereits bestehenden nationalen Regelungen und Praktiken in diesem Bereich und erarbeitet basierend darauf Prinzipien und Orientierung (principles and guidance). Laut Pressemitteilung richtet sich der Bericht an die nationalen Entscheidungsträger (policy-makers) sowie an die nationalen Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus soll der Bericht für EbAV und andere Anbieter als Anregung bei der Entwicklung ihrer Renteninformation dienen.

Der Bericht analysiert folgende vier Bereiche:

  • Was ist das Ziel der Leistungs-/Renteninformation?
  • Rentenprojektionen: Was sind mögliche Ansätze (deterministisch oder stochastisch)? Welche Annahmen sollten zugrunde gelegt werden? Wahl der Kommunikation von Rentenprojektionen (real oder nominal)?
  • Welche Prinzipien sollten bei der Information über Kosten berücksichtigt werden? Ziel sollte es sein, den Begünstigen die Möglichkeit zu geben, die Auswirkungen der Kosten auf die Entwicklung ihrer Rentenansprüche zu verstehen und das Kostenniveau zu vergleichen.
  • Welche Formen der Darstellung gibt es? Verschiedene Layout-Möglichkeiten und die Nutzen von „Layering“ (Abstufung der Information, z.B. „muss man wissen“, „sollte man wissen“, „Zusatzwissen“); eventuell Bereitstellung von einer Basis-Renteninformation, die durch eine Renteninformation für Fortgeschrittene mit mehr Information ergänzt wird.

Als nächsten Schritt plant EIOPA für Anfang 2019 einen Bericht, der gemeinsam mit Kommunikationsexperten entwickelte Design-Beispiele für die Renteninformation enthält. Ob und wie die zu erwartenden Verordnungen zu den Informationspflichten, die vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 235a VAG) diese EIOPA Orientierungen und Prinzipien aufgreifen, wird sich zeigen.

Mitglieder können im im Mitgliederbereich in der Rubrik Hintergrundpapiere eine ausführlichere Analyse des Sachvderhalts herunterladen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
EbAV-II-RL