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EP billigt Trilog-Kompromiss über die Reform der europäischen Aufsichtsstruktur

25.03.2019

In den Trilogverhandlungen über die Reform der EU-Aufsichtsstruktur haben sich EU-Kommission (KOM), Rat und Europäisches Parlament (EP) am 21. März 2019 auf einen Kompromiss geeinigt (Rat-Pressemitteilung). Dieser wurde am 16. April 2019 in erster Lesung vom EP verabschiedet. Auf Grund von mehr als geringfügigen Fehlern im verschiedeten Text muss das EP aber die Ratifizierung im Rahmen des „Berichtigungsverfahrens“ gemäß Art. 231 der Geschäftsordnung des EP nach der Europawahl erneut durchführen. Erst danach kann der Rat das Gesetzgebungsverfahren endgültig abschließen.

Gemäß Artikel 11 des Verordnungspakets sollen dann die Änderungen unter anderem an den EBA-, EIOPA- und ESMA-Verordnungen am 20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Wirksam werden sollen die neuen Regelungen am 1. Januar 2020.

Der vom EP angenommene Text kann hier abgerufen werden, derzeit nur in englischer Sprache.

Im Mitgliederbereich finden Sie unter "Hintergrundpapiere" weitere Informationen: 

  • Hintergrundvermerke über den Trilogkompromiss, den ECON-Bericht und die Ratsposition,
  • die geänderte Fassung der EIOPA-VO unter Abschluss aller im Trilogverfahren vereinbarten Änderungen
  • sowie Synopsen mit einer Gegenüberstellung der noch gültigen VO mit dem KOM-Vorschlag, dem ECON-Bericht und der Ratsposition.