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aba kommentiert Verbesserungen bei Geringverdienerförderung im Rahmen des Grundrentengesetzes

22.01.2020

In ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 20. Januar 2020 zur Anhörung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Referentenentwurf für ein Grundrentengesetz hat sich die aba auf einen für die betriebliche Altersversorgung unmittelbar relevanten Aspekt beschränkt, die geplante Änderung des § 100 Einkommensteuergesetz (Artikel 6 Ziffer 2 des Referentenentwurfs).

Im Kern begrüßt die aba (deren Stellungnahme zusammen mit denen der anderen Verbände und Sachverständigen auf der BMAS-Website veröffentlicht wurde), dass als Anreiz für die Verbreitung der bAV der Förderbetrag von max. 144 auf 288 Euro angehoben werden soll. Dadurch würden künftig Arbeitgeberzuschüsse in Höhe von bis zu 960 Euro mit 30% bezuschusst.

Vorstellbar wäre aus Sicht des Verbandes aber ebenfalls, dass neben dem förderfähigen Höchstbetrag auch die Förderquote angehoben wird. Der Arbeitgeber erhielte dann von den gezahlten 480 Euro statt bisher 30% (144 Euro) künftig 60% (288 Euro) über die Steuer erstattet. Auch dies würde einen starken Anreiz für Arbeitgeber setzen, für mehr Niedrigverdiener höhere Betriebsrenten aufzubauen.

Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens: Der Gesetzentwurf wurde mit der geplanten Änderung des § 100 EStG im Bundeskabinett verabschiedet. Der Bundesrat hat am 27. März 2020 Stellung genommen, ohne dabei auf die Änderung des § 100 EStG einzugehen. Damit können nun die Beratungen im Bundestag beginnen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Zeitplan und Inhalte des Gesetzes bleiben abzuwarten

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