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Ein holistischer Blick auf Renten

24.01.2020

Am 22. Januar 2020 haben der Ausschuss für Wirtschaftspolitik (Economic Policy Committee; EPC) und der Ausschuss für Sozialschutz (Social Protection Committee; SPC) einen gemeinsamen Rentenbericht veröffentlicht (Joint Paper on Pensions 2019). Den beratenden Ausschüssen gehören jeweils zwei Vertreter der EU-Mitgliedstaaten an, neben der Kommission ist im EPC auch die EZB vertreten. Beide Ausschüsse veröffentlichen alle drei Jahre Rentenberichte (zuletzt im Jahr 2018): der „Ageing Report“ des EPC beschäftigt sich mit den öffentlichen Rentenausgaben und der Nachhaltigkeit von Rentensystemen, während der „Pensions Adequacy“ Report des SPC Fragen rund um die Angemessenheit von Alterseinkommen behandelt. Der vorliegende Bericht bringt beide Aspekte zusammen.

Der Bericht stellt zunächst die Rentenreformen in den einzelnen Mitgliedstaaten seit 2010 dar und beschäftigt sich dann mit den langfristigen Perspektiven für die europäischen Rentensysteme. Der dritte und letzte Teil des Berichts befasst sich mit den Herausforderungen, vor denen die Rentensysteme der Mitgliedstaaten stehen. Wie auch der Bericht der Expertengruppe „Renten“ betont der Bericht, dass es für Herausforderungen wie die Alterung der Gesellschaft und flexiblere Arbeitsmärkte in der EU keine Einheitslösungen geben kann. Der Fokus des Berichts liegt dabei auf der ersten Säule. Es wird aber anerkannt, dass die ergänzende Altersversorgung teilweise helfen kann, den aufgezeigten Herausforderungen zu begegnen. Welche Rolle die ergänzende Altersversorgung dabei in den einzelnen Mitgliedstaaten spielt, kann dabei stark variieren .