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OPSG zum EIOPA Stresstest 2019 für EbAV

10.02.2020

EIOPA hatte am 17. Dezember 2019 die Ergebnisse zum EIOPA-Stresstest für EbAV 2019 veröffentlicht. Am 3. Februar 2020 hat EIOPA den Rat der EIOPA Interessengruppe betriebliche Altersversorgung (OPSG) zum EIOPA-Stresstest für EbAV veröffentlicht (OPSG Advice on IORP Stress Test 2019). Nach grundsätzlichen Anmerkungen kommentiert die OPSG in diesem Papier die Ergebnisse des Stresstests und in einem zweiten Teil die technischen Spezifikationen.

Die OPSG begrüßt die erstmalige Einbeziehung von ESG-Aspekten in den EIOPA-Stresstest, gibt aber zu bedenken, dass es nicht überall gesetzlich gefordert wird, diese Aspekte zu berücksichtigen. Der gewählte Ansatz wird als zu ungenau kritisiert. Die OPSG begrüßt, dass Stresstests für EbAV in Zukunft nur noch alle drei Jahre (anstelle alle zwei Jahre) durchgeführt werden sollen und fordert auch in Zukunft einen Fokus auf makro-prudentielle Aspekte. Damit könne der Stresstest eine Art Frühwarnsystem für die bAV in den einzelnen Mitgliedstaaten sein, die Veröffentlichung der Namen der teilnehmenden EbAV sei dafür nicht erforderlich. Für die Reaktionen von aba und PensionsEurope zum veröffentlichten EIOPA-Bericht zum Stresstest 2019 siehe bAV-Update 04/2019.