normal keine LG

ESG-Daten: Konsultation zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie

28.02.2020

Nicht nur die Finanzwirtschaft, sondern auch die Realwirtschaft wird zusätzliche Offenlegungsanforderungen im ESG-Bereich erfüllen müssen: Anfang des Jahres hat die EU-Kommission mit der Überarbeitung der für größere Unternehmen einschlägigen Richtlinie begonnen. Die Richtlinie 2014/95/EU „zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen“ (auch bekannt als Corporate Social Responsibility oder CSR-RL; auf Englisch: Non-financial Reporting Directive oder NFRD genannt) regelt, was Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern im ESG-Bereich offenlegen müssen. 

Im Rahmen der Überarbeitung dieser Richtlinie gab es bisher eine Vorab-Konsultation („Inception Impact Assessment“) von Ende Januar bis Ende Februar 2020, in der es um die Problemdefinition sowie um mögliche Lösungsansätze ging (weder aba noch PE haben Stellung genommen). Vom 20. Februar bis zum 14. Mai 2020 läuft jetzt die Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie (Public Consultation), in der die EU-Kommission 45 Fragen stellt. Die aba erarbeitet aktuell eine Stellungnahme und wird ihre Positionen auch in die Stellungnahme von PensionsEurope einbringen.